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ZIVILRECHT/518: Handyrechnung in Höhe von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, August 2011 - Berlin, 30. August 2011

Ressort: Ratgeber/Service/Recht


Handyrechnung in Höhe von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden

Berlin (DAV). Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und sich für die Option "Webshop-Aufladungen 1.0" entscheidet, muss nur einmalig zehn Euro bezahlen und nicht annährend 15.000 Euro, wenn sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch auflädt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. Juli 2011 (AZ: 38 O 350/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Ein Kunde eines Mobilfunkanbieters hat einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit "einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option "Webshop-Aufladung 1.0" entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hierfür entfielen nach seiner Darstellung 14.706 Euro und 19 Cent auf 15 GPRS- Verbindungen über die SIM Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August 2009 um 0:47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15:15 Uhr. Da der Kunde nicht zahlen wollte, klagte der Mobilfunkanbieter.

Die Richter gaben der Klage des Mobilfunkanbieters nur in Höhe von 10 Euro statt. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.017,65 Euro sowie verschiedenen Nebenkosten hat das Landgericht dagegen die Klage abgewiesen. Die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung enthalte allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von zehn Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.

Information: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/11 vom 30. August 2011
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - August 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2011