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ZIVILRECHT/472: Schadensersatz für getötete Bienenvölker (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. August 2010

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Schadensersatz für getötete Bienenvölker


Lüneburg/Berlin (DAV). Wenn Bienenvölker urplötzlich sterben, ist dies meist kein Zufall. Wenn ein giftiger Wirkstoff die Ursache dafür ist, kann der Imker Schadenersatz geltend machen. Das Landgericht Lüneburg sprach am 1. Juli 2009 (AZ: 4 O 252/08) einem Imker Schadensersatz für die Tötung von Bienenvölkern zu, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Hobbyimker unterhielt im Jahre 2006 an drei Standorten Bienenvölker. Im Juli 2006 kam es zu einem plötzlichen Todesfall an allen Standorten. Bei chemischen Untersuchungen durch die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig wurde in einigen der geschädigten Bienenvölker ein bienenschädlicher Wirkstoff gefunden, den der beklagte Landwirt auf seinen Feldern ausgebracht hatte. Dieser verteidigte sich damit, dass die Bienen auch durch andere Ursachen als Vergiftung zu Tode gekommen sein könnten. Außerdem stritt er ab, dass sich die Bienen auf seinen Feldern überhaupt aufgehalten hätten, so dass der Hobbyimker klagte.

Das Gericht sprach dem Imker Schadensersatz in Höhe von etwa zwei Drittel des geltend gemachten Schadens zu. Es sah es als erwiesen an, dass der Beklagte gegen die Bienenschutzverordnung verstoßen hat, indem er das bienenschädliche Mittel ausgebracht hatte. Auch seien die Bienen an genau diesem Gift zu Tode gekommen. Nach einem weiteren Sachverständigengutachten ist das Gericht auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bienen sich auf den Feldern des Beklagten aufgehalten haben. Schadensersatz bekam der Kläger nur zu zwei Drittel zugesprochen. Das andere Drittel habe Schäden betroffen, die in Bienenvölkern entstanden wären, die anschließend keiner chemischen Untersuchung unterzogen worden waren. Diesbezüglich hatte das Gericht Zweifel, ob die Bienen nicht an anderen Giften verendeten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/10 vom 3. August 2010
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2010