Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, im August 2009
Ressort: Ratgeber/Service/Recht
Reiserechtspezial der Deutschen Anwaltauskunft
Juristische Fallstricke im Urlaub
Berlin (DAV). Wenn Einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Das Sprichwort könnte aber auch lauten: "Wenn Einer eine Reise tut, dann sollte er die Fallstricke kennen", warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Außerdem sollte jeder wissen, wann er einen Anspruch auf Reisepreisminderung hat.
Daher bietet die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de (http://www.anwaltauskunft.de/aktuelles-thema) als aktuelles Thema ein umfangreiches Informationsangebot mit Urteilen zum Reiserecht, aktuellen Kurzbeiträgen, Podcasts, Hörfunk- und TV-Beiträgen.
Ob es sich dabei um Bau- oder Diskolärm, den Hin- und Rückflug oder den Ticketkauf im Internet handelt, hier finden die Interessierten die passenden Informationen.
Auch sollte man seine Wertsachen auf der Reise gut versichern.
Nahezu selbstverständlich ist, dass das Reisebüro dann haftet, wenn es eine Zelt- statt einer Hotelbuchung vornimmt. Praktische Hinweise gibt es auch zum Baden, Fotografieren, beim Tier- und Pflanzenschutz und zu Souvenirs.
Wichtig ist bei allem, dass der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter regelmäßig nur einen Monat Zeit dafür hat, seine Ersatzansprüche anzumelden. Allein wenn der Reisende ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden ist, so hat man auch danach die Möglichkeit, die Ansprüche anzumelden, wenn er dies nach Wegfall des Hindernisses "unverzüglich" tut.
Unter anwaltauskunft.de findet man auch im Reiserecht kundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Nähe.
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/09 vom 3. August 2009
Reiserechtspezial der Deutschen Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2009