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ZIVILRECHT/349: Gebäude und Hausrat gegen Elementarschäden versichern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Juni 2008

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Gebäude und Hausrat auch gegen Elementarschäden versichern


Karlsruhe/Berlin (DAV). Das schwere Unwetter im Zollernalbkreis hat es wieder gezeigt. Nach großen Überschwemmungen mit dramatischen Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt für viele Betroffene gleich der nächste Schock hinterher: Sie waren hiergegen nicht versichert.

Versicherungsschutz für solche Überschwemmungsschäden besteht nämlich nur, wenn in der Gebäude- und Hausratversicherung über den normalen Deckungsumfang hinaus zusätzlich Elementarschäden versichert worden sind, was regelmäßig eine erhebliche Mehrprämie kostet. "Für besonders gefährdete Gebiete bieten Versicherer diesen Schutz gar nicht an", erklärt Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "Und außerhalb dieser ausgesprochenen Risikogebiete unterschätzen viele das Risiko und meinen, sich die Mehrprämie sparen zu können. Dies erweist sich dann leider, wenn doch ein solcher Schaden eintritt, als sehr teure Fehleinschätzung", so Schubach weiter.

Dennoch sollten Betroffene nicht zu früh die Hoffnung aufgeben. Gerade wenn der Versicherungsvertrag in den letzten Jahren abgeschlossen oder angepasst wurde, lohnt es sich, die Frage nach einem Beratungsverschulden des Versicherungsvermittlers zu stellen. "Hat der Versicherungsvermittler die Versicherung gegen Elementarschäden überhaupt nicht angeboten oder gar hiervon abgeraten, so kann dies die Haftung des Versicherungsvermittlers und eventuell auch des Versicherers für die eingetretenen Schäden begründen", erklärt Schubach.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.


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Quelle:
Pressemitteilung VersR 05/08 vom 9. Juni 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2008