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ZIVILRECHT/336: Schlüssel im Auto - Versicherung muß zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. März 2008

Ressort: Justiz/Verkehr

Fahrzeugpapiere und Schlüssel im Auto versteckt: Versicherung muss bei Diebstahl trotzdem zahlen


Hamm/Berlin (DAV). Wird ein Pkw gestohlen, in dessen Kofferraum der Besitzer Schlüssel und Fahrzeugpapiere versteckt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 11. März 2005 (Az: 20 U 226/04) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Eine Frau hatte ihren Pkw auf einem Parkplatz abgestellt, um Einkäufe zu erledigen. Während ihrer Abwesenheit wurde das Fahrzeug gestohlen. Die zuständige Versicherung erklärte, nicht zahlen zu müssen, da die Besitzerin Ersatzschlüssel und die Fahrzeugpapiere im Kofferraum versteckt hatte. Dagegen klagte die Frau.

Entgegen der Auffassung des Landgerichts in der ersten Instanz kam das OLG Hamm zu der Auffassung, dass die Versicherung zahlen müsse. Sie habe nicht nachweisen können, dass das Zurücklassen von Papieren und Schlüssel die Ursache für den Diebstahl war. Dies wäre dann der Fall, wenn der Dieb vor der Tat die Papiere im Wagen hätte sehen können. Im vorliegenden Falle spräche jedoch nichts dafür. Für im Fahrzeug zurückgelassene Schlüssel gelte, dass sie nur dann ursächlich seien für den Versicherungsfall - also in diesem Fall den Diebstahl - wenn sie vom Täter verwendet wurden, um das Fahrzeug zu stehlen.

Auch bei der Auseinandersetzung mit einer Versicherung kann ein Anwalt oder eine Anwältin helfen. Einen Anwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsanwaelte.de oder bei der Deutschen Anwaltsauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min). Zu Bürozeiten kann man sich unter der angegebenen Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/08 vom 13. März 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Monat März 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2008