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ZIVILRECHT/266: Entwurf zur Reform der Verbraucherinsolvenz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 22.03.2007
4. Deutscher Insolvenzrechtstag in Berlin

DAV begrüßt Diskussionsentwurf zur Reform der Verbraucherinsolvenz

Eine Verbraucherentschuldung zum Nulltarif kann es jedoch nicht geben


Berlin (DAV). Anlässlich des 4. Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ausdrücklich den jetzt vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Diskussionsentwurf zur Reform der Verbraucherinsolvenz. Es soll dabei einen Kurswechsel weg von dem sogenannten "Verjährungsmodell" hin zu einem neuen Verfahren der Verbraucherentschuldung geben. Dieses neue Verfahren verzichtet in den Fällen, in denen keine Vermögensbestandteile vorhanden sind, zwar auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, belässt die Entschuldung aber grundsätzlich im Gesamtvollstreckungsrecht. Allerdings dürfe kein Verfahren geschaffen werden, dessen Finanzierung nicht gesichert ist.

"Der vorgelegte Entwurf behält erfreulicherweise Verfahrensteile der Verbraucherinsolvenz bei, die sich seit Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung 1999 bewährt haben," so Rechtsanwalt Kai Henning, Leiter der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der DAV- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung. So beispielsweise die Wohlverhaltensperiode mit der Einsetzung eines Treuhänders und dem Zwangsvollstreckungsverbot für die Gläubiger.

Der DAV warnt aber gleichzeitig ausdrücklich davor, ein Verfahren zu schaffen, dessen Finanzierung nicht gesichert ist. Das jetzige Verfahren ist unbestritten viel zu kostenaufwendig. Eine fundierte oder auch nachhaltige Verbraucherentschuldung, die sowohl den berechtigten Gläubigerinteressen, die Interessen der Schuldner und vor allem auch den öffentlichen Interessen gerecht wird, kann es nicht zum Nulltarif geben. "Eine angemessene Treuhändervergütung ist daher ebenso erforderlich wie eine dem Aufwand entsprechende Vergütung des anwaltlichen Beraters des Schuldners," so Henning weiter. Eine Kostenbeteiligung des Schuldners sei vertretbar, sie müsse aber zumutbar und kalkulierbar sein. Eine sinnvolle Verbraucherentschuldung brauche weiterhin eine sowohl öffentliche als auch anwaltliche Schuldnerberatung, deren finanzielle Absicherung zu klären ist.

Der DAV hält daher einen vorliegenden, von einer breiten Praxiszustimmung getragenen, dem Referentenentwurf in wesentlichen Teilen ähnlichen Alternativentwurf für ausgewogener und angemessener. (Alternativentwurf von Grote/Heyer [ZIinsO 2006, 1138]).

Am 4. Deutschen Insolvenzrechtstag nehmen vom 21. bis 23. März 2007 rund 650 Insolvenzverwalter, Vertreter der Justiz, Wissenschaftler aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV. Mitglieder sind rund 1.000 im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. InSo 02/07 vom 22. März 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2007