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VERWALTUNG/015: Deutscher Anwaltverein beruft Vergaberechtsausschuß (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Oktober 2008

Deutscher Anwaltverein beruft Vergaberechtsausschuss


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen neuen Ausschuss für "Vergaberecht" berufen. Dort wird insbesondere die anwaltliche Expertise insbesondere aus dem Bau- und Verwaltungsrecht gebündelt. Damit trägt er der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsgebiets in der anwaltlichen Beratungspraxis Rechnung. Das Vergaberecht durchdringt zunehmend anwaltliche Beratungsfelder nicht nur im klassischen Beschaffungswesen der öffentlichen Hand, sondern ist auch bei Immobilientransaktionen öffentlicher Auftraggeber und Städtebauprojekten oder bei Leistungsbeziehungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.

"Unser Ziel ist es, für Rechtsklarheit und Vereinfachung des Vergaberechts einzutreten, ohne allerdings den vergaberechtlichen Rechtsschutz zu beschneiden", erläutert der Vorsitzende Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting. Der Ausschuss habe sich vorgenommen, sich mit Initiativen zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte zu befassen und eine Position zur anstehenden Novellierung der Verdingungsordnungen zu formulieren. Zudem befänden sich im Gesetzgebungsverfahren Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts. Otting: "Wir werden durch unsere Stellungnahmen in die Gesetzgebungsverfahren die vergaberechtliche Praxis der Anwaltschaft einbringen."

Die Gesetzgebungsausschüsse des DAV haben die Aufgabe, auf ihren jeweiligen Spezialgebieten Gesetzgebungsverfahren zu begleiten und mit Hilfe der Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Stellung zu nehmen. Das Vergaberecht ist eine Querschnittsmaterie, mit der sowohl Baurechtler als auch Verwaltungsrechtler befasst sind. Sie beraten die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen der Abfallentsorgung über die Bauwerksplanung und -errichtung bis hin zu Sozial- oder Verkehrsrechtsdienstleistungen. Sie beraten ebenfalls die Unternehmen, die diese Leistungen anbieten. Diese Bandbreite kommt in der Besetzung des Ausschusses zum Ausdruck, dem jeweils drei Mitglieder im Verwaltungsrecht und Bau- und Immobilienrecht angehören. Die anwaltlichen Berater vertreten in verschiedensten Branchen sowohl Auftraggeber als auch Bieterunternehmen, so dass alle Bereiche abgedeckt sind.

Neben dem Vorsitzenden Dr. Olaf Otting, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt/Main, wurde als stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwältin Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Hamburg, berufen. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind für das Baurecht Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhold Thode, Landau, Richter am BGH a. D. und Rechtsanwalt Dr. Herwart Virneburg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Wiesbaden. Das Verwaltungsrecht vertreten Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter, Stuttgart und Rechtsanwalt Dr. Marius Raabe, Kiel.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 30/08 vom 27. Oktober 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2008