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VERKEHR/808: E-Bike-Unfall mit 2,2 Promille - Fahrerlaubnis weg (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 31. Januar 2020

E-Bike-Unfall mit 2,2 Promille - Fahrerlaubnis weg


Aachen/Berlin (DAV). Wer stark alkoholisiert mit Rad oder E-Bike einen Unfall hat, kann den Führerschein verlieren. Darauf weist noch einmal die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. Dezember 2019 (AZ: 3 L 1216/19) hin.

Der Mann war mit dem E-Bike unterwegs, als es zu einem Unfall kam. Die Polizei stellte bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille fest. Eine Begutachtung kam anschließend zu dem Ergebnis, es sei zu erwarten, dass der Mann auch unter Alkoholeinfluss Auto fahren werde. Ihm wurde daraufhin der Führerschein entzogen.

Zu Recht. Der Mann sei nicht geeignet, ein Kfz zu führen, so die Richter. Werte ab 1,6 Promille deuteten auf "deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten" hin. Die Gutachter seien nachvollziehbar zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann Alkohol missbräuchlich konsumiert habe.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/20 vom 31. Januar 2020
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2020

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