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VERKEHR/677: 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Private Verkehrsüberwachung käme Kapitulation des Rechtsstaates gleich (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 24. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar 2017)

Arbeitskreis VII: Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung

Private Verkehrsüberwachung käme Kapitulation des Rechtsstaates gleich


Goslar/Berlin (DAV). Die Idee einer privaten Verkehrsüberwachung ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) völlig inakzeptabel. "Wer dies ernsthaft fordert, der stellt das Gewaltmonopol des Staates in Frage", sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Häcker. Personalprobleme bei der Polizei dürften nicht zu Lasten des Rechtsstaates gelöst werden. Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren Politiker und Experten unter anderem über die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung. Dabei geht es auch darum, ob eine Privatisierung denkbar erscheint.

"Die Grundrechte sind als Abwehrrechte gegen hoheitliches Handeln konzipiert", erklärt Häcker. Damit ist das Verhalten der Polizei strikt an den Grundrechten zu messen. "Wer hoheitliche Aufgaben in einem Bereich wie der Verkehrsüberwachung privaten Unternehmen überträgt, der führt die Konstruktion unserer Verfassung ad absurdum", so Häcker.

Ein Beispiel: Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht, dann können die Betroffenen Widerspruch bei der Behörde erheben und damit noch vor einem Gerichtsverfahren einen Kontrollprozess in Gang bringen. Würde ein Unternehmen den Bußgeldbescheid ausstellen, dann wäre dies nicht mehr möglich. Damit würde die Verkehrsüberwachung im Fall der Privatisierung einer neutralen Kontrollinstanz beraubt.

Die Gerichte haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Bußgeldbehörde als neutrale staatliche Stelle Herrin des Verfahrens sein muss. "Es kann nicht sein, dass gerade Verkehrsverstöße ohne staatliche Überwachung geahndet werden können", so Häcker.

Letztlich geht es nach Ansicht des DAV auch um das Vertrauen der Bürger. "Die Messungen bei Verkehrsverstößen sind im Grunde nichts anderes als eine Beweissicherung", sagt Häcker. Bei einem Kapitalverbrechen käme wohl keiner auf die Idee ein Unternehmen zur Beweissicherung an den Tatort zu lassen.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 7/17 vom 24. Januar 2017
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2017

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