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VERKEHR/672: 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Unfallursache Smartphone - bessere Technik, mehr Verkehrskontrollen (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 24. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar 2017)

Arbeitskreis II: Unfallursache Smartphone

Unfallursache Smartphone: Bessere Technik und mehr Verkehrskontrollen notwendig


Goslar/Berlin (DAV). Eine verbesserte Technik und mehr gezielte Verkehrskontrollen sind nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die effektivsten Mittel gegen Smartphones am Steuer. "Autofahrer dürfen erst gar nicht in die Verlegenheit geraten, während der Fahrt E-Mails oder andere Textnachrichten zu lesen", sagt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Dies sei das effektivste Mittel für mehr Verkehrssicherheit. Ein gesetzliches Handyverbot lehnt der Deutsche Anwaltverein ab.

"Schon jetzt ist es möglich mithilfe von Fahrassistenzsystemen Gefahrenlagen automatisch zu erkennen und mobile Endgeräte entsprechend zu sperren", sagt Meier-van Laak. Diese sinnvollen Errungenschaften seien jedoch leider noch nicht weit verbreitet. Hier seien technische Lösungen der Auto- und Mobilfunkindustrie gefragt. Denkbar ist es auch, Textnachrichten oder E-Mails nur dann im Auto empfangen zu können, wenn diese von einem Programm vorgelesen werden.

Mehr gezielte Kontrollen und Aufklärung

Neben den technischen Lösungen sind für eine bessere Verkehrssicherheit nach Ansicht des DAV mehr gezielte Kontrollen im Straßenverkehr notwendig. "Wenn Autofahrer davon ausgehen können, nur per Zufall beim Telefonieren hinterm Steuer erwischt zu werden, dann trägt das nicht zu einem Sinneswandel bei", so Meier-van Laak. Ob das Bußgeld 60 Euro oder 120 Euro betrage, spiele dann ebenfalls keine Rolle mehr.

Während ein breiter Konsens darüber besteht, dass Alkohol am Steuer ein unverantwortliches Handeln darstellt, gilt das Handy in der Hand immer noch als Kavaliersdelikt. Das Tippen etwa von Kurznachrichten während der Fahrt werde von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern offenbar nicht als problematisch empfunden. Nötig ist also mehr Akzeptanz des Handyverbots, härtere Strafen dürften aber nicht dazu führen. Hier bedürfe es mehr Aufklärung. "Wer weiß schon, dass bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h in nur zwei Sekunden 72 Meter zurückgelegt werden", sagt Meier-van Laak.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 2/17 vom 24. Januar 2017
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2017

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