Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


VERKEHR/642: Drastische Geldbußen sind das falsche Mittel gegen Raser (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Juni 2016

DAV: Drastische Geldbußen sind das falsche Mittel gegen Raser


Berlin (DAV). Die Forderungen des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius nach einer drastischen Bußgelderhöhung für Raser stößt beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf deutliche Kritik. Der DAV hält derartige Bußgelderhöhungen für ein wenig effektives Mittel, um Raser zu stoppen. Nach Ansicht des DAV wären Verkehrskontrollen hier das bessere Mittel.

"Die Verzehnfachung von Geldbußen ist praktisch kaum möglich", sagt der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Jörg Elsner. Bei Geldbußen überprüfen Gerichte auch immer, ob die persönlichen Verhältnisse ein solches Bußgeld zulassen. "Im Ergebnis würde in den wenigsten Fällen ein derart hohes Bußgeld verhängt werden können", so Elsner. Damit wäre es faktisch keine Regelbuße mehr.

"Statt unrealistische Forderungen zu erheben, wäre die Ausweitung von Alkoholkontrollen ein effektiveres Mittel zur Förderung der Verkehrssicherheit", sagt Elsner. Denn Trunkenheitsfahrten seien die Hauptursache für schwere Unfälle, nicht aber Geschwindigkeitsüberschreitungen von 30 bis 40 Stundenkilometer. Doch dies koste Geld und verlange Personal. "Es ist einfacher und billiger reflexhaft härtere Strafen zu fordern", so Elsner weiter. Auch würden die Bußen reiche Autofahrer weniger hart treffen als ärmere.

Der niedersächsische Innenminister hat im Vorfeld der Innenministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung der Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gefordert. Wer 20 oder 30 Stundenkilometer zu schnell fährt, soll demnach mit Strafen im Bereich von 1000 Euro rechnen müssen. Derzeit werden Autofahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 70 bis 80 Euro belangt.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 18/16 vom 15. Juni 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang