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VERKEHR/632: Falschparker anzeigen per App - Radfahrer wehren sich mit neuem Internetportal (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. April 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Falschparker anzeigen per App
Radfahrer wehren sich mit neuem Internetportal - rechtlich zulässig


Berlin (DAV). Falschparker haben einen neuen Gegner. Mit ihrem Smartphone wehren sich vor allem Radfahrer gegen falsch abgestellte Autos. Sie zeigen die Falschparker per App an und veröffentlichen Bilder im Internet. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

"Dies ist rechtlich zulässig", urteilt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei vielen Ordnungsämtern können heute schon Falschparker über das Internet gemeldet werden. Die App "Wegeheld" automatisiert dies nur. "Die Behörden können diesen Anzeigen nachgehen, sie müssen es aber nicht", erklärt Swen Walentowski. Bei der Veröffentlichung von Bildern des falsch parkenden Autos sollten die Nutzer der App aber Vorsicht walten lassen. "Kennzeichen und Personen müssen in diesem Fall unkenntlich gemacht werden", warnt der Experte der Deutschen Anwaltauskunft.

Weitere Informationen über den Kampf gegen Falschparker und wie man damit umgehen sollte, erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/16 vom 13. April 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2016

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