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VERKEHR/585: Keine Altersbeschränkung bei Motorrad-Beifahrern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Juli 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Keine Altersbeschränkung bei Motorrad-Beifahrern


Berlin (DAV). Wer sein Kind auf dem Motorrad mitnehmen möchte, kann das tun. Denn ein Mindestalter muss nicht erreicht sein. Einige Vorgaben gibt es dennoch, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Im Straßenverkehrsrecht gibt es keine Altersbeschränkungen für die Mitnahme von Beifahrern auf dem Motorrad. Für zwei Personen zugelassene Motorräder brauchen lediglich einen Sitz für Beifahrer sowie Fußstützen und ein Haltesystem. "Solange Kinder über sieben Jahren die Fußstützen erreichen und sich festhalten können, dürfen sie mitfahren", erklärt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

Für Kinder unter sieben Jahren braucht es darüber hinaus einen besonderen Sitz sowie Radverkleidungen, damit die Füße der Kleinen nicht in die Speichen geraten. Daneben besteht auch für mitfahrende Kinder die Helmpflicht, spezielle Schutzkleidung gibt es zudem inzwischen vielfach auch in Kindergrößen.

"Es handelt sich bei der Frage des Alters weniger um eine rechtliche als vielmehr um eine Gewissensfrage", fasst Rechtsanwalt Walentowski die Rechtslage zusammen. Eltern müssten entscheiden, ob sie ihren Kindern zutrauen, bei hoher Geschwindigkeit sicher auf dem Motorrad zu sitzen. "Wer auch nur geringe Zweifel daran hat, sollte zum Wohle des Kindes von der Idee einer gemeinsamen Motorradtour Abstand nehmen", so Walentowski.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 39/15 vom 28. Juli 2015
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2015

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