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VERKEHR/542: Sonderrechte für Elektroautos (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Oktober 2014

Ressort: Justiz/Verkehr

Sonderrechte für Elektroautos



Berlin (DAV). Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Danach werden elektronisch betriebene Fahrzeuge künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren profitieren, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Folgende Sonderrechte sind vorgesehen:

  • Für Elektrofahrzeuge soll die Reservierung besonderer Parkplätze an Ladestationen möglich sein
  • Parkgebühren können reduziert oder erlassen werden
  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.

Damit die Sonderregelungen kontrolliert werden können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet sein.

Weitere Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 49/14 vom 28. Oktober 2014
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2014