Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/525: Falschparken - Bei vielen Strafzetteln droht Führerscheinentzug (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. August 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Verkehrsrecht

Falschparken: Bei vielen Strafzetteln droht Führerscheinentzug



Berlin (DAV). Regelmäßigen Falschparkern droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Führerscheinentzug. Darüber berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Bei dem, der häufig falsch parkt und dabei oft erwischt wird, können Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Folge: Eine Anordnung einer MPU. Wird diese dann nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg. "In solchen Fällen wird dem Fahrer ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung attestiert", sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Allerdings komme diese drastische Maßnahme überaus selten vor. "Erst wenn man etwa 60 Strafzettel in einem Jahr sammelt, also circa einen pro Woche, wird es eng", so Janeczek gegenüber der Deutschen Anwaltauskunft. Dabei spiele es allerdings keine Rolle, ob die Knöllchen stets fristgerecht beglichen wurden.

Ebenfalls nicht entscheidend ist, ob der Halter auch der Fahrer ist: Denn der Halter haftet für den Fahrer bei ruhendem Verkehr. Zwar kann der Halter auf seine Unschuld beharren - dann muss er den Fahrer allerdings auch nennen. Doch einen kleinen Trost gibt es für alle Vielfachsünder: Punkte in Flensburg gibt es nicht.

Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/655/haeufiges-falschparken-welche-strafen-drohen/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 44/14 vom 15. August 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. August 2014