Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/484: Was rechtlich nach einem Wildunfall zu beachten ist (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. November 2013

Ressort: Ratgeber/Verkehrsrecht

Was rechtlich nach einem Wildunfall zu beachten ist



Berlin (DAV). Im Herbst haben Wildunfälle Hochsaison. Der Zusammenstoß mit einem Tier kann unangenehme Folgen haben - auch finanziell. Autofahrer sollten deshalb einen Unfall genau dokumentieren. Dazu rät die Deutsche Anwaltauskunft.

In der dunklen Jahreszeit steigt das Risiko von Wildunfällen. Damit auf den Schock nicht noch Ärger mit der Versicherung folgt, sollten Autofahrer bei einem Wildunfall einige Verhaltensweisen beherzigen.

Schon vor dem Unfall stellt sich die Frage: ausweichen oder einen Zusammenprall riskieren? Nicht auszuweichen ist dabei meistens die bessere Wahl. Ein Ausweichmanöver erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls, sondern kann auch zu Problemen bei der Schadensabwicklung führen.

Denn ein Unfall wird nur als Wildunfall anerkannt, wenn es tatsächlich einen Zusammenprall mit dem Tier gab. Nach einem Ausweichmanöver auf einer einsamen Landstraße ist es schwer zu beweisen, dass wirklich ein Tier auf der Fahrbahn stand.

Versicherungen weigern sich dann oft, für den Schaden aufzukommen. Selbst wenn es Zeugen gibt, kann ein Ausweichmanöver zu Problemen führen - insbesondere bei kleineren Tieren wie Hasen oder Mardern. "Ein durch Bremsen oder Ausweichen entstandener Schaden wird in der Regel nur ersetzt, wenn ein Zusammenstoß mit dem Wild einen ebenso großen Schaden verursacht hätte", so Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "Bei kleinen Tieren ist der Schaden durch das Ausweichen aber oft deutlich größer."

Auch Vollbremsungen wegen kleiner Wildtiere sind nicht zu empfehlen. Denn verursacht ein Autofahrer dadurch zum Beispiel einen Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Auto, muss er den Schaden tragen. Der Grund: Laut geltender Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, indem man für ein kleines Tier bremst.

Wichtig für die Abwicklung des Schadens ist ein behördliches Unfallprotokoll - deshalb sollte nach dem Unfall immer die Polizei gerufen werden. Autofahrer sollten die Schäden am Fahrzeug aber auch selbst mit Fotos dokumentieren.

"Die Wildspuren am Auto können für eine spätere Beweissicherung wichtig sein. Deshalb sollten sie nicht sofort entfernt werden", so Mielchen.

Nach dem Unfall sollten Autofahrer den Schaden schnell Ihrer Versicherung melden. Wildunfälle sind normalerweise durch die Teilkaskoversicherung gedeckt, wenn es sich um "Haarwild " handelt. Dazu zählen unter anderem Rehe und Wildschweine, die zusammen bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Wildunfälle beteiligt sind. Auch Schäden am Fahrzeug durch kleinere Wildtiere wie Dachse und Füchse sind mitversichert.


Weitere Informationen zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/70/wildunfaelle-wenn-bremsen-nicht-mehr-hilft/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60/13 vom 18. November 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2013