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VERKEHR/412: 50. Verkehrsgerichtstag - Gefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 25. Januar 2012

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag
25. bis 27. Januar 2012 in Goslar

Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
Anwälte lehnen Altersgrenze für Verbot des Führerscheins ab
Eigenverantwortlichkeit des Fahrers muss beibehalten werden


Goslar/Berlin (DAV). Der Arbeitskreis III des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Begutachtungsrichtlinien ausreichend sind und diese noch den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine feste Altersgrenze zum Führen eines Fahrzeuges abzulehnen. Das Prinzip der "Eigenverantwortlichkeit des Fahrers" muss beibehalten werden.

Statistisch ist eine Zunahme von Verkehrsunfällen durch ältere und kranke Verkehrsteilnehmer nicht belegt. Technische und medizinische Fortschritte unterstützen den Verkehrsteilnehmer. Auch werden altersbedingte Defizite bis zu einem bestimmten Maß ausgeglichen. "Eine feste Altersgrenze, die das Führen eines Kraftfahrzeuges verbietet, ist nicht mit dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit des Fahrers zu vereinbaren und wird daher strikt abgelehnt", so Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt für die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Zu Recht habe die Bundesregierung in der 6. Änderungsverordnung eine periodische Gesundheitsuntersuchung aller Führerscheininhaber nicht vorgesehen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 3/12 vom 25. Januar 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2012