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VERKEHR/343: Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch Autovermietern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Februar 2010

Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch einem Autovermieter

Versicherer versuchen mit juristischen Spitzfindigkeiten Ansprüche zu drücken


Kassel/Berlin (DAV). Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich "einfach gelagerten Verkehrsunfall" mehr. Daher haben diesen Anspruch nicht nur "einfache" Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6203/08) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

"Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei bekannt, dass Versicherer selbst bei der Regulierung eindeutiger Haftungsfälle unter Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung mit 'juristischen Spitzfindigkeiten' versuchen, die Höhe des Schadensersatzes zu drücken," erläutert Jörg Elsner, einer der DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Es gebiete die "Maxime der Waffengleichheit", dass der Geschädigte mit Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts den "hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Versicherer" gegenüber tritt.

Im vorliegenden Fall konnte eine gewerbliche Autovermietung erfolgreich die Übernahme der Anwaltskosten einklagen, die aufgrund der vorgerichtlichen Tätigkeit entstanden waren. Die Schuld an dem Unfall hatte unstreitig der Versicherte der beklagten Versicherung. Auch eine Autovermietung, die über keine eigene Rechtsabteilung verfüge, sei mit der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nicht so vertraut, dass sie auf anwaltliche Hilfe verzichten könne, so das Gericht. Für den Rechtsunkundigen gebe es keinen rechtlich "einfach gelagerten Verkehrsunfall". Zudem würden die Versicherer in ihrer Korrespondenz bei der Berechnung in epischer Breite zahlreiche Gerichtsentscheidungen zitieren, die mit dem eigentlichen Fall nicht das Geringste zu tun hätten. Dies könne ein juristischer Laie jedoch nicht überblicken.

"Da die Versicherer versuchen, möglichst wenige der an sie gestellten Ansprüche zu regulieren, sollte man sich nach einem Unfall unmittelbar an einen Anwalt wenden," so Elsner weiter. Dies führe in der Regel nicht nur zu höherem Schadensersatz, sondern schone auch die Nerven. Unkomplizierte und kompetente Hilfe fänden die Betroffenen auf www.schadenfix.de. Dort könne man bereits einen Unfalldatenbogen ausfüllen und elektronisch an einen ausgesuchten Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe senden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 08/10 vom 18. Februar 2010
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein,
Monat Februar 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2010