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VERKEHR/334: 48. Verkehrsgerichtstag - Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 27. Januar 2010

Arbeitskreis III: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr

Lücken und Tücken - Rechtseinheit statt Flickenteppich?


Goslar/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt, dass der europäische und der deutsche Gesetzgeber die Fahrgastrechte im Land- und im Luftverkehr normiert haben. Defizite sehen die Verkehrsrechtsanwälte aber noch bei der Information der Reisenden über die Fahrgastrechte und erhebliche Anwendungsschwierigkeiten.

"Die Regelungen der Fahrgastrechte müssen so ausgestaltet und formuliert sein, dass sie nicht nur Stoff für zahlreiche Prozesse sind. Hieran mangelt es häufig, so dass der Reisende nicht weiß, ob er einen Anspruch hat oder ob einer der zahlreichen Ausnahmefälle vorliegt", erläutert Rechtsanwalt Martin Diebold von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Flut der Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Fluggastrechten zeige, dass hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrsche. Auch sei der Gesetzgeber aufgefordert, die vorhandenen Regelungen zu präzisieren. Diebold: "Ungenau formulierte Gesetze helfen niemandem."

Zwar sind die Fahr- und Fluggäste im Falle einer Verspätung oder Ähnlichem in der Regel auf ihre Rechte hinzuweisen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Reisenden werden im Ungewissen gelassen. Sie erfahren nicht, welche Ansprüche sie haben und an wen sie sich wenden können. "Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Transportgesellschaften zu veranlassen, mehr Aufklärungsarbeit im Sinne des gewünschten Verbraucherschutzes zu leisten", so Diebold weiter. Klargestellt müsse auch sein, dass nicht die Preise erhöht werden, um die zu zahlenden Entschädigungen erbringen zu können. Auch dürfe die Verkehrssicherheit nicht leiden. Kein Transportunternehmen solle eine Fahrt oder einen Flug durchführen, obwohl wegen technischer Probleme eine sichere Durchführung zweifelhaft sei, nur um nicht in die Gefahr zu geraten, Entschädigungsleistungen erbringen zu müssen.


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Quelle:
Pressemitteilung VGT 3/10 vom 27. Januar 2010
anläßlich des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages, 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2010