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VERKEHR/333: 48. Verkehrsgerichtstag - Präventive Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 27. Januar 2010


Arbeitskreis II: Neues EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020

Präventive Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit sind zu begrüßen - Vorsicht bei repressiven Maßnahmen


Goslar/Berlin (DAV). Die Europäische Union hatte sich vor zehn Jahren das Ziel gesetzt, bis 2010 eine Senkung der Verkehrstoten in der EU auf 27.000 zu erzielen und damit eine Halbierung. Obwohl es in einzelnen Mitgliedesstaaten gelungen ist, einen Rückgang der Verkehrstoten zwischen 47 % und 49 % zu erreichen, ist dies in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht gelungen. In Deutschland konnte auf der Grundlage einer schon bestehenden hohen Verkehrssicherheit ein Rückgang von 36 % verzeichnet werden.

Bei dem nächsten Verkehrssicherheitsprogramm 2010-2020 beschäftigt sich die EU-Kommission mit bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Im Fokus stehen Kinder, Radfahrer, ältere Fahrer, Fahranfänger, Fußgänger und Berufskraftfahrer. Durch gezielte Trainingsprogramme sollen diese Personengruppen zu richtigem Verhalten im Straßenverkehr angehalten werden. Derartige Maßnahmen begrüßen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ohne Weiteres.

Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen aber bestimmte Maßnahmen der verstärkten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, wobei insbesondere Verstöße gegen geschwindigkeitsregelnde Vorschriften, Trunkenheit, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Rotlichtverstöße im Vordergrund stehen, kritisch. Kritisiert wird insbesondere eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften, die auf den Weg gebracht wurde. Auch sollen verstärkt Halterdaten ausgetauscht werden.

"Diese Maßnahmen sind kein geeigneter Weg, das Verhalten von Kraftfahrern positiv zu beeinflussen", erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Beschränkung auf den Austausch von Halterdaten sei falsch, es müsste vielmehr der Fahrer ermittelt werden, der den Verkehrsverstoß im Ausland begangen habe.

Grundsätzlich würden die Verkehrsrechtsanwälte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Deliktsbescheides ablehnen, der bei Verstößen dem Fahrzeughalter zugestellt werde. Dies hätte zur Folge, dass dieser dann mit einer Geldbuße belegt werde, obwohl er oft gar nicht derjenige ist, der das konkrete Delikt begangen hat (vgl. hierzu Pressemitteilung VGT 1/10).


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Quelle:
Pressemitteilung VGT 2/10 vom 27. Januar 2010
anläßlich des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages, 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2010