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VERKEHR/174: Fotodokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressemitteilung V 01/07 - 03.01.2007

Ressort: Justiz/Verkehr

Anwälte fordern Fotodokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen


Berlin (DAV). Immer noch gibt es bei polizeilichen Messverfahren zahlreiche Fehlerquellen. Die Falschmessungen müssen von den Betroffenen mit hohem Aufwand nachgewiesen werden. In zahlreichen, jetzt aufgedeckten Fällen im Saarland war der Fehler nur durch die fotografische Dokumentation der Geschwindigkeitsmessungen aufgefallen. Im Gegensatz dazu gibt es bei den von der Polizei aufgestellten Lasermessgeräten keine Beweisfotos. Daher fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die lückenlose fotografische Dokumentation von Geschwindigkeitsübertretungen im gesamten Bundesgebiet.

"Es kann nicht sein, dass Betroffene Bußgeldbescheide oder Fahrverbote erhalten, die auf falschen Messungen oder Fehlern bei der Datenübertragung beruhen", so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. In anderen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, gäbe es eine fotografische Dokumentation. Dort sei ein ausreichender Schutz gewährleistet.

Im Saarland führte bei Geschwindigkeitsmessungen ein Computerversagen dazu, dass jeder 160. Bußgeldbescheid falsch war. Das Messgerät wird bundesweit verwendet. Das Computerprogramm liest die auf dem Beweisfoto angegebenen Daten automatisch ein. Immer wenn das Foto eine Geschwindigkeit von "59 km/h" auswies, las der Computer "97 km/h" und druckte die Zahl auf die Anhörungsbogen. In vier Fällen kam es sogar dazu, dass die Betroffenen ohne Grund ihre Fahrerlaubnis verloren haben.

Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV machen darauf aufmerksam, dass es zahlreiche Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren geben kann. Nicht nur bei der Benutzung von Softwareprogrammen, sondern auch bei den Messungen und der Übertragung der Daten selbst.

"Hier ist der Fehler nur deshalb aufgefallen, weil es ein Beweisfoto gibt", erläutert Gebhardt weiter. Bei den von der Polizei benutzten Lasermessgeräten gäbe es keine fotografische Dokumentation, so dass auch hier Unschuldige belangt werden können. Die Betroffenen könnten nur dann ausreichend geschützt werden, wenn es bei allen Messverfahren eine fotografische Dokumentation gäbe.

In Zweifelsfällen ist es daher dringend ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern und nicht jeden Bußgeldbescheid anstandslos zu akzeptieren.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. V 01/07 vom 3. Januar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de