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VERBRAUCHERSCHUTZ/015: Zypries für Verbraucherschutz europaweit (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 14. März 2007

Zypries für Verbraucherschutz europaweit


Zum morgigen internationalen Tag des Verbrauchers hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erneut deutlich für einen weit reichenden Verbraucherschutz ausgesprochen: "Verbraucherschutz betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Um ihnen bei Vertragsabschlüssen selbstbestimmte Entscheidungen auf der Grundlage sachgerechter Information zu ermöglichen, sind umfassende Regelungen zum Verbraucherschutz unentbehrlich. Das Programm zur EU-Ratspräsidentschaft für den Bereich Justiz hat dementsprechend ein ausgewogenes System des Verbraucherschutzes als ein Ziel definiert. Schwachstellen werden durch Gesetzesnovellen behoben. Die geplanten Reformen des Versicherungsvertragsrechts und der Verbraucherinsolvenz sowie die geplante Verbraucherkreditrichtlinie setzen deutliche Zeichen, um die Position des Verbrauchers weiter zu verbessern, ohne die Wirtschaft mit unverhältnismäßigen Auflagen zu belasten", erläuterte die Ministerin einige ihrer Reformvorhaben.

1. Versicherungsvertragsgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts befindet sich derzeit zur Beratung im Bundestag; das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Es wird das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 ablösen und ist den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes angepasst.

Wichtige Punkte der geplanten Neuregelung sind u. a. eine umfassendere Pflicht des Versicherers zur Beratung und Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss, eine eingeschränkte Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers sowie ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer bei Pflichtversicherungen. Die bislang für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten wird ersatzlos gestrichen.

Im Bereich der Lebensversicherungen wird der Anspruch auf Überschussbeteiligung zum gesetzlichen Regelfall. Außerdem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anspruch auf eine prozentual festgelegte Beteiligung an vorhandenen stillen Reserven. Mehr Rechtssicherheit entsteht auch dadurch, dass der Rückkaufswert in Zukunft nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen ist. Anders als beim bisher zur Grundlage genommenen Zeitwert steht beim Deckungskapital die Höhe fest.

2. Reform Verbraucherinsolvenz

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um rund 35 Prozent angestiegen. Die vom Bundesjustizministerium geplante Reform der Verbraucherinsolvenz trägt dem Verbraucherschutz im besonderen Maße Rechnung. Der entsprechende Referentenentwurf, den das Kabinett voraussichtlich in diesem Sommer berät, sieht im Unterschied zu anderen derzeit diskutierten Konzepten vor, auch dem völlig mittellosen Verbraucher den Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und eine umfassende Entschuldung zu ermöglichen. Bislang galt diese Option nur während bzw. nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens, das bei mittellosen Schuldnern jedoch regelmäßig überflüssig ist, da es für die Gläubiger keinen Ertrag bringt. Laut Referentenentwurf soll nun nach Abweisung des Insolvenzverfahrens unmittelbar in das so genannte Verfahren der Restschuldbefreiung übergegangen werden. Dieses beinhaltet, dass jeder von seiner Restschuld befreit wird, der sechs Jahre lang unter Aufsicht eines staatlichen Treuhänders versucht hat, so viel Geld wie möglich an die Gläubiger zurückzuzahlen.

3. Verbraucherschutz in Europa

Die Beratungen zur Verbraucherkreditrichtlinie in der Ratsarbeitsgruppe haben weitere Fortschritte gebracht. Durch einheitliche Regelungen zum Verbraucherkredit soll ein echter Binnenmarkt bei der Kreditvergabe mit einem hohen Niveau des Verbraucherschutzes entstehen. Vorgesehen ist, insbesondere den Umgang mit Werbung und mit Informationen für kreditinteressierte Verbraucher sowie die Vorschriften zum Widerruf und zur vorzeitigen Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) einheitlich festzulegen.

Wie im Bereich des Verbraucherkredits soll das gesamte Verbraucherschutzrecht auf europäischer Ebene stärker harmonisiert werden. Bislang ist Vergleichbares häufig uneinheitlich geregelt. Dies ist für Verbraucher und Unternehmen unübersichtlich, führt zu Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Richtlinien und erschwert ihre Umsetzung in nationales Recht. Zur Abhilfe wird ein gemeinsamer Referenzrahmen für ein europäisches Vertragsrechts mit einheitlichen Grundprinzipien, Definitionen und Musterregelungen diskutiert.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14.03.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2007