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URHEBERRECHT/101: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Oktober 2009

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet


Berlin/München (DAV). Geschäfts- aber auch Privatleute laden oft ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Kartographieverlagen herunter und stellen sie auf die eigene Homepage - etwa um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und Schadensersatz, so das Landgericht München I am 4. Dezember 2008 (AZ: 7 O 330/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Fall betraf die Homepage einer Münchener Kneipe am Marienplatz. Die mittlerweile getrennt lebenden Münchener Wirtsleute wollten es beide nicht gewesen sein, sondern schoben die Sache jeweils dem anderen in die Schuhe. In der mündlichen Verhandlung wurde eingeräumt, dass ein Gast den Wirtsleuten angeboten hatte, die Webseite neu zu gestalten samt Stadtplanausschnitt.

Die Münchener Richter verurteilten nun beide Wirtsleute zu Schadensersatzleistungen und nahmen dabei an, dass beide von Anfang an Bescheid gewusst haben. Die Aufnahme des Stadtplanausschnitts ohne Einwilligung des Verlages sei eine Urheberrechtsverletzung. Ab Eingang einer konkreten Abmahnung durch die Berechtigten sei von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen, welches Schadensersatzansprüche rechtfertigt. Hinzu komme noch eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Stadtplanausschnitts.

Informationen: www.anwaltauskunft.de oder 0 18 05/18 18 05
(Festnetzpreis 0,14 Euro/min)


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/09 vom 5. Oktober 2009
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Oktober 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2009