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STRAFRECHT/480: Trotz Krise - Hektische Veränderungen in der Strafprozessordnung vermeiden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. März 2020

Trotz Krise: Hektische Veränderungen in der Strafprozessordnung vermeiden!

Statement von Rechtsanwalt Stefan Conen und Rechtsanwalt Dr. Ali Norouzi, Mitglieder des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Bereits in der kommenden Woche könnte der Bundestag ein Gesetz beschließen, das eine Pausierung der strafrechtlichen Hauptverhandlung von über drei Monaten ermöglicht. Davor warnt der DAV:

"Krisen definieren nicht das Recht. Es muss daher unbedingt gewährleistet sein, dass eine längere Hemmung der Unterbrechung als Sonderregelung auf die gegenwärtige Pan- bzw. Epidemie beschränkt bleibt. Zudem sollte dies nur für solche Hauptverhandlungen möglich sein, bei denen bereits mindestens zehn Tage verhandelt wurde, entsprechend § 229 Abs. 3 StPO.

Darüber hinaus sollte die Justiz natürlich nicht zum Stillstand kommen: Eilige Verfahren, etwa Haftsachen, dürfen nicht etwa auf dem Rücken Inhaftierter auf die lange Bank geschoben werden."

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Quelle:
Statement vom 19. März 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2020

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