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STRAFRECHT/473: Rechtsstaatlichkeit beachten - auch beim Kampf gegen Rechts (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. August 2019

Rechtsstaatlichkeit beachten - auch beim Kampf gegen Rechts!

Statement von Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Der Kampf gegen rechte Hasskriminalität - online und offline - rückt zunehmend in den staatlichen Fokus. Das BKA möchte Medienberichten zufolge nun eine neue "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" aufbauen. Diese soll weitergehende Befugnisse erhalten, um effektiver gegen Hass-Postings im Netz vorgehen zu können. Doch auch im Kampf gegen Rechts müssen die Grundrechte der Bürger gewahrt werden.

Die geplanten Maßnahmen sind juristisch problematisch. So ist unter anderem eine Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung angedacht. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die anlasslose Speicherung von Daten unionsrechtswidrig und nur in sehr engen Grenzen erlaubt ist.

Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll überarbeitet werden: Facebook & Co sollen Beiträge, die sie für strafrechtlich relevant halten, danach nicht mehr nur löschen, sondern sie ans BKA weiterleiten. Strafrechtlich dürfte es sich bei den meisten Postings um Beleidigungen handeln - die Beleidigung ist aber ein absolutes Antragsdelikt: Die Ermittler dürfen erst dann aktiv werden, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich wünscht. Private Unternehmen als Ermittlungsgehilfen zu verpflichten, würde diesen Grundsatz unterlaufen.

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Quelle:
Statement vom 21. August 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2019

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