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STRAFRECHT/470: Ein Plädoyer für Bild und Ton im Strafprozess (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. Juni 2019

Ein Plädoyer für Bild und Ton im Strafprozess

Statement des Vorsitzenden des Ausschusses Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck


Es ist erfreulich, dass sich Politik und Justiz immer mehr für ein Thema interessieren, für das sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) seit Jahren stark macht: die Bild-Ton-Dokumentation der strafprozessualen Hauptverhandlung. Dass eine Dokumentation des Strafprozesses in Deutschland heute noch immer dergestalt stattfindet, dass der bzw. ein Richter handschriftlich Notizen anfertigt, wirkt nicht nur für juristische Laien vollkommen aus der Zeit gefallen. Eine objektive, allen Beteiligten zugängliche Protokollierung des Inhalts der Beweisaufnahme gibt es nicht: Ein Wortprotokoll sucht man vergebens, eine abspielbare Aufzeichnung erst recht - im europäischen Vergleich eine "Ausnahmeerscheinung" der negativen Art!

Dabei liegen die Vorteile einer audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung auf der Hand: Der Prozess der Wahrheitsfindung würde nicht nur transparenter, sondern auch für das Gericht einfacher, da etwa die Übereinstimmung von Zeugenaussagen leichter überprüfbar wären. Richterinnen und Richter könnten sich generell besser aufs Zuhören konzentrieren. Auch Rechtsfehler würden leichter ersichtlich und nachweisbar. All dies dient unstreitig der Wahrheitsfindung.

Zudem dürfte zumindest das prozessökonomische Argument auch bei der Justiz auf offene Ohren stoßen: Durch die Dokumentation können zeitaufwändige Doppelprozesse bei Richterwechseln - sei es aufgrund von Elternzeit, längerer Krankheit oder Pensionierung - vermieden werden.

Dass die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung auch in den Eckpunkten zur geplanten StPO-Reform fehlt, ist ein großer Mangel. Der DAV sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf: Es braucht endlich eine echte StPO-Reform, die nicht auf dem Rücken der Angeklagten ausgetragen wird, sondern dem Verfahren dient!

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Quelle:
Statement vom 26. Juni 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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