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STRAFRECHT/457: Literaturhinweis - Legalisierung von Cannabis, Plädoyers zu Pro und Contra (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 31. August 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Legalisierung von Cannabis: Anwaltauskunft veröffentlicht Plädoyers zu Pro und Contra


Berlin (DAV). Sollten Besitz und Konsum von Cannabis legalisiert werden? Bei dieser Frage gehen die Meinungen weit auseinander - auch in Justiz und Behörden. Bei der Deutschen Anwaltauskunft nehmen Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer und Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, in jeweils einem Plädoyer Stellung zu der Cannabis-Frage.

Rainer Wendt: Der Staat darf sich nicht zum Dealer machen

Es wäre der falsche Weg, die gesundheitsschädliche Droge zu legalisieren, sagt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Auch wenn die möglichen Gefahren nach heutigem Wissensstand etwas weniger schwerwiegend seien als bei anderen Drogen - unbedenklich sei die Substanz keineswegs. Cannabis zu erlauben, wäre außerdem ein fatales Signal: "Vor allem für Jugendliche muss eindeutig die Aussage gelten: Wer Drogen konsumiert, gefährdet seine Gesundheit.". Aufgabe des Staates sei es, Strafverfolgung und Prävention zu gewährleisten - und nicht, den Bürgern den Drogenkonsum zu erleichtern.

Thomas Fischer: Verbote ungeeignet, um gegen Drogenkonsum vorzugehen

Auch Bundesrichter Thomas Fischer weist in seinem Plädoyer darauf hin, dass Cannabis im Vergleich zu den meisten bekannten Rauschdrogen minder gefährlich sei. Allerdings hält er ein Verbot generell für nicht geeignet, um gegen Drogenkonsum vorzugehen. "Prohibition hat sich im Laufe der Strafrechtsgeschichte als das unwirksamste und am meisten kontraproduktive Mittel der 'Bekämpfung' von Rauschmittelkonsum erwiesen." Zahlreiche Länder hätten in den letzten Jahren den Gebrauch von cannabinoiden Rauschmitteln legalisiert, ohne dass sich irgendwo die zuvor vorhergesagten Szenarien einer massiven Ausweitung des Drogenmarkts und der sozialen Folgen von Rauschmittelabhängigkeit nachweisen ließen.


Sie finden die Plädoyers unter folgenden Links:

Prof. Dr. Thomas Fischer: "Warum man Cannabis legalisieren soll"
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/1849/warum-man-cannabis-legalisieren-soll/

Rainer Wendt: "Der Staat darf nicht zum Dealer werden"
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/1850/cannabis-der-staat-darf-nicht-zum-dealer-werden/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/16 vom 31. August 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2016

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