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STRAFRECHT/451: Maas-Reform des Mordparagrafen ist richtig (Initiative für nazifreies Recht)


Initiative nazifreies Recht - Pressemitteilung vom 29. März 2016

Maas-Reform des Mordparagrafen ist richtig

Mordmerkmal "Heimtücke" benachteiligt Frauen und führt zu ungerechten Verurteilungen


Die von Justizminister Heiko Maas angestoßene, umstrittene Reform des Mordparagrafen ist ein mutiger und richtiger Schritt. Das betont die Berliner Rechtsanwältin und Initiatorin der "Initiative für nazifreies Recht" Dagmar von Stralendorff.

Dagmar von Stralendorff: "Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist immer eine schwere Straftat. Sie gehört hart bestraft. Aber unser heute geltendes Strafrecht ist in den Tötungsdelikten schlicht unlogisch und führt zu ungerechten Ergebnissen.

Bei den Tötungsdelikten handelt es sich um Nazirecht. Die Nazis gingen hierbei von einem Tätertypen aus. So beginnt der Mordparagraf heute noch mit den Worten "Mörder ist, wer..."

Wenn eine Tötung eines der im Gesetz festgeschriebenen Mordmerkmale erfüllt, dann wird der Täter automatisch in die Kategorie "Mörder" einsortiert. Mordmerkmale beschreiben entweder die Motivlage des Täters (z.B. "Mordlust", "Habgier", "niedrige Beweggründe") oder eine bestimmte Begehungsweise (z.B. "heimtückisch"). Die Rechtsfolge ist dann zwingend eine lebenslange Haftstrafe. Die Umstände, die zu der Tat führten, sind bei der Strafzumessung egal."

Die Vorstellung vom "typischen Täter" gilt heute wissenschaftlich als überholt. Niemand ist ein geborener Mörder. Die meisten Tötungsdelikte sind Beziehungstaten. Täter und Opfer kannten sich, es gab einen Konflikt, der irgendwann eskalierte. Gerade das Mordmerkmal "heimtückisch", von der Rechtsprechung definiert als "Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers", betrifft daher vor allem physisch schwächere Täter, z.B. Frauen, die ihre gewalttätigen Männer im Schlaf oder durch Gift töten. Umgekehrt kann bei gleicher Motivlage ein starker Täter, der sein Opfer einfach erschlägt, wegen Totschlags bestraft werden und das Strafmaß wird individuell am Unrechtsgehalt seiner Tat bemessen werden. Es ist deshalb ungerecht, z.B. Heimtücke stereotyp mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Täterstrafrecht ist Nazirecht und einer modernen Gesellschaft unwürdig. Die Reform ist längst überfällig und ganz und gar nicht überflüssig. Die konkrete Tat muss bewertet und die Strafe dem Täter individuell zugemessen werden. Die schematische Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe muss ein Ende haben.

Justizminister Maas hat Mut bewiesen. Die geplante Reform ist vermutlich ein großer Wurf und nicht das übliche Flickwerk. Nach wie vor sollen schlimme Taten angemessen bestraft werden. Sollte diese Reform umgesetzt werden, wird es vermutlich mehr verurteilte Mörder geben als bisher, die aber nicht mehr so lange in Haft sitzen.

Zur Verdeutlichung stellt Damar von Stralendorff eine rhetorische Frage: "Hätte Ingrid van Bergen ihren untreuen Geliebten nicht "wie ein Mann" erschossen, sondern im Schlaf erstickt, dann hätte sie damals das Gericht wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilen müssen und sie nicht nach viereinhalb Jahren wieder freilassen dürfen. Aber wäre sie dann schuldiger gewesen?"

Weitere Informationen:
http://www.ich-bin-dafuer.org/2016/03/28/reform/

Website der Initiative:
www.ich-bin-dafuer.org

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Quelle:
Initiative nazifreies Recht
Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff
Winkler Straße 22e, 14193 Berlin
Telefon: +49 30 520042474
E-Mail: kontakt@ich-bin-dafuer.org
Internet: www.ich-bin-dafuer.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2016

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