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STRAFRECHT/435: Wolfgang Ewer zum verabschiedeten Gesetzentwurf "Kinderpornographie" (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. September 2014

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, zum vom Bundeskabinett heute verabschiedeten Gesetzentwurf "Kinderpornographie":



"Nach unserer Auffassung handelt es sich um eine unverhältnismäßige Vorverlagerung der Strafbarkeit, wenn schon das Fotografieren im privaten Raum ohne strafbare Absicht unter Strafandrohung gestellt werden soll. Denn es wird etwas unter Strafe gestellt, was selbst nicht strafwürdig ist, nur weil es möglicherweise den Einstieg in ein strafwürdiges Verhalten darstellen könnte. Dies widerspricht unserem Grundverständnis, wonach nicht einmal das, was gegen den guten Geschmack verstößt oder auch ethisch bedenklich ist, allein deshalb unter Strafe gestellt werden sollte. Mithin liegt insoweit ein Verstoß gegen den Ultima-Ratio-Grundsatz vor. Bereits beim Fotografieren in der Familie droht der Staatsanwalt. Etwa, wenn im Sommer bei einem Kindergeburtstag sich die kleinen Kinder unter einem Rasensprenger abkühlen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/14 vom 17. September 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2014