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STRAFRECHT/367: Anwaltverein für angemessene Entschädigung von Justizopfern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. Februar 2009

DAV für angemessene Entschädigung von Justizopfern


Berlin (DAV). Heute wird im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Haftentschädigung debattiert. In diesem Gesetzentwurf spricht sich die Fraktion für eine angemessene Haftentschädigung, zumindest jedoch 50 Euro pro unschuldig erlittenen Hafttag aus. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt diesen Antrag. Es kann nicht sein, dass seit rund 21 Jahren der Betrag der Entschädigung unverändert bei 11 Euro pro Tag unschuldiger Haft liegt. Auch die Entscheidung der Landesjustizminister, diesen Betrag auf 25 Euro zu erhöhen, wird vom DAV als zu kleinlich abgelehnt. Angemessen kann nur ein Betrag ab 100 Euro sein.

"Es geht letztlich um den Wert der Freiheit und darum, wie der Rechtsstaat mit den durch sein Verhalten benachteiligten Menschen umgeht und wie er diese Opfer für das erlittene Unrecht angemessen entschädigt", betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Bei dem von den Landesjustizministern festgelegten Betrag müsse man sich fragen, ob dies den Begriff der "Entschädigung" verdient. Auch warte man nach wie vor vergebens auf die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren.

Der DAV unterstützt auch den Vorschlag, eine "angemessene Entschädigung" im Gesetzestext zu fordern. Die Festschreibung eines Pauschalbetrags hätte zwar den Vorteil, dass dessen Höhe außer Streit steht und eine schnelle und unbürokratische Entschädigungsleistung ermöglicht. Der Blick in die Vergangenheit zeigt aber, dass eine kontinuierliche und sorgfältige Anhebung des Betrages nicht gewährleistet ist. Aus diesem Grund hat beispielsweise auch Österreich auf eine betragsmäßige Festlegung des ideellen Schadensersatzes gänzlich verzichtet.

"Als eine angemessene Entschädigung erachten wir einen Betrag von rund 100 Euro", so Kilger weiter. Bei der Beurteilung der Angemessenheit seien die Dauer des Freiheitsentzuges sowie die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person bzw. deren Änderung durch die Festnahme zu berücksichtigen.

Der DAV hebt hervor, dass es letzten Endes die Länderhaushalte kaum belasten würde. Das Land Berlin wendet beispielsweise pro Jahr 95.000 Euro an Haftentschädigung auf, das Saarland zwischen 80.000 Euro und 90.000 Euro, Hamburg 45.000 Euro.

Die Bundesrepublik sollte sich an vielen europäischen Staaten orientieren, die bei der Haftentschädigung großzügiger sind.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3/09 vom 12. Februar 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2009