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STRAFRECHT/355: Todesstrafe im Kreuzverhör (MaxPlanckForschung)


MaxPlanckForschung - Das Wissenschaftsmagazin der Max-Planck-Gesellschaft 3/2008

China
Todesstrafe im Kreuzverhör

Von Birte Detjen


Zwei Drittel der Weltbevölkerung lebt in Staaten, die Hinrichtungen vornehmen. Doch in keinem anderen Land der Erde wird die Todesstrafe so exzessiv angewendet wie in China. In gleich zwei Projekten befassen sich Rechtswissenschaftler des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Strafrecht um Direktor Hans-Jörg Albrecht mit diesem Thema. Ziel ist es, die chinesische Gesellschaft zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Todesstrafe anzuregen und deren Abschaffung den Weg zu ebnen.


Es wird einen Tag geben, an dem die Todesstrafe in China Vergangenheit ist - davon ist Hans-Jörg Albrecht überzeugt. Noch sei der richtige Zeitpunkt allerdings nicht gekommen: Das Land ist zu sehr mit den wirtschaftlichen Umwälzungen beschäftigt und mit Kriminalitätsformen, die aus den Veränderungen entstanden sind. Hierzu zählen Drogenhandel und Wirtschaftsdelikte wie Korruption und Unterschlagung. Neu ist auch das Phänomen der Wanderarbeiter, die auf dem Land leben und zum Arbeiten in die Städte kommen. Dort hausen sie unter ärmlichen Bedingungen auf engstem Raum und warten oft monatelang auf ihren Lohn - ein idealer Nährboden für Gewalt- und Tötungsdelikte.

Diesen Herausforderungen begegnet die chinesische Zentralregierung mit schärferen Gesetzen. Im Jahr 1997 erhöhte sich die Zahl der Delikte, die Todesurteile zur Folge haben können, von 28 auf 68 - viele davon wirtschaftlicher Natur. Doch anders als man es in Europa vermuten würde, wird der Umgang mit der Todesstrafe im Reich der Mitte durchaus politisch diskutiert. Albrecht hält sie auch nicht für ein Dogma, das an moralische Kategorien geknüpft ist, sondern für ein rechtliches Instrument: "Ich habe nicht den Eindruck, dass chinesische Politiker das besondere Anliegen hätten, die Todesstrafe am Leben zu erhalten oder gar in die Welt zu tragen", sagt der Chinaexperte.

Noch allerdings sprechen die Zahlen eine andere Sprache: 1040 Hinrichtungen sind für das Jahr 2006 amtlich bestätigt - das heißt: Fast täglich wurden drei Menschen von Staatswegen getötet. Und im Jahresreport für 2007 von Amnesty International heißt es: "In 24 Staaten sind mindestens 1252 Menschen hingerichtet worden." Auch davon dürften es wieder gut mehr als 1000 in China gewesen sein, die dem Land den traurigen Status als Nation mit den meisten Hinrichtungen weltweit zuweisen. Die amerikanische Menschenrechtsorganisation Dui Hua Foundation schätzt die Dunkelziffer allerdings erheblich höher und geht von rund 5000 Exekutionen aus, Human Rights Watch nennt sogar die Zahl 10.000.

Und in Politik, Justiz und Bevölkerung stößt die Todesstrafe durchaus auf Akzeptanz. Diese aufzubrechen haben sich die Freiburger Wissenschaftler mit dem Projekt Moving the Debate forward - China's Use of the Death Penalty vorgenommen. Sie wollen die Debatte über die Todesstrafe in allen Bereichen der chinesischen Gesellschaft weiterführen und intensivieren. Bis ins Jahr 2010 werden sie gemeinsam mit den am Projekt beteiligten englischen, irischen und chinesischen Kollegen darauf hinwirken, die Zahl der Befürworter zu senken.


Die Forschung soll öffentlich aufklären

In Workshops und Seminaren wollen die Forscher vor allem mit Politikern und Juristen diskutieren, öffentliche Vorträge zur Todesstrafe an Universitäten halten und sich unter anderem dafür einsetzen, dass die Todesstrafe auf schwerste Delikte wie Mord beschränkt wird. Sie planen sogar, eine Webseite in China zu installieren, auf der wissenschaftliche Forschung zur Todesstrafe zugänglich gemacht werden soll.

Wichtige Argumente im Prozess, die Einstellung von Entscheidungsträgern zu verändern, sind dabei die Ergebnisse von Umfragen in Bevölkerung und Justiz. Diese resultieren aus der Studie "Todesstrafe und öffentliche Meinung", die der chinesische Doktorand Shengui Qi und Privatdozent Dietrich Oberwittler von Freiburg aus leiten. Seit 2004 gehen sie der Frage nach, welchen Stellenwert die Todesstrafe in Chinas Bevölkerung hat - und wie sich die öffentliche Meinung auf die Kriminalpolitik auswirkt. Die Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einen Reformvorschlag zur Todesstrafe münden, den die Wissenschaftler dem Nationalen Volkskongress vorlegen wollen.

Der politische und gesellschaftliche Umgang mit der Todesstrafe steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des Strafrechts seit Ende der 1970er-Jahre. Unter Mao Zedong waren während der Kulturrevolution (1966 bis 1976) alle von der Qing-Dynastie eingerichteten Justizorgane zerstört worden. An die Stelle von rechtsstaatlichen Mechanismen traten informelle soziale Kontrollen und Kampagnen.

Die Todesstrafe wurde hauptsächlich gegen Konterrevolutionäre verhängt. Erst nach Maos Tod 1976 begann man das Justizsystem von Grund auf zu erneuern. Erste juristische Fakultäten nahmen ihre Arbeit wieder auf, und 1979 trat das erste chinesische Strafgesetzbuch in Kraft. Bedingt durch den rapiden gesellschaftlichen Wandel und den Anstieg der Kriminalität wurde das Strafgesetzbuch 1997 reformiert und erweitert. Auch eine Strafprozessordnung entstand.


Professionalisierung im Zeitraffer

"Es ist einzigartig, was sich in den vergangenen 25 Jahren im chinesischen Strafrecht getan hat", meint Hans-Jörg Albrecht. "Ich kenne keine andere Region, die in einem so kurzen Zeitraum derartige Fortschritte gemacht hat. Es wurden Gesetze geschaffen und juristische Institutionen wie Rechts- und Staatsanwaltschaften aufgebaut. Die Mehrheit der Juristen ist heute wieder professionell ausgebildet." In Europa habe man für diese Entwicklung mehrere hundert Jahre gebraucht. Das müsse man bedenken, wenn man die Einstellung des Staats zur Todesstrafe beurteilen wolle.

Doch auch die Gesetze, die mit der Todesstrafe in Verbindung stehen, entwickeln sich weiter. In den vergangenen Jahren wurde die Situation von sogenannten Todeskandidaten geringfügig verbessert. So hat ein Angeklagter das Recht, von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu werden. Bisher konnten auch unerfahrene Zivilanwälte diese Rolle übernehmen. Zwar hat ein Verteidiger im chinesischen Strafprozess nur wenige Möglichkeiten, auf das laufende Verfahren einzuwirken. Jedoch kann ein erfahrener Anwalt eher dazu beitragen, Justizirrtümer zu vermeiden als ein unerfahrener.

Eine weitere Errungenschaft ist in Artikel 48 des Strafgesetzbuchs zu finden. Danach müssen nun alle Todesurteile vom Obersten Gerichtshof anerkannt werden. Bisher konnten Todesurteile verbindlich von der zweiten gerichtlichen Instanz - dem Pendant zu deutschen Landgerichten - verhängt werden. Heute wird ihre Entscheidung noch einmal vom Obersten Gerichtshof in Beijing überprüft. "Dieser Entschluss wurde mit dem erklärten politischen Willen getroffen, die Hemmschwelle zur Vollstreckung der Todesstrafe zu vergrößern", erklärt Albrecht.

Derartige Fortschritte beruhen auch auf den Debatten, die Wissenschaftler angestoßen haben. An den chinesischen Universitäten treiben die Strafrechtler wichtige Diskussionen voran. Die gute Ausbildung stärkt das Selbstbewusstsein von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern - und so äußern sie sich zunehmend zu kritischen Fragen. Albrecht dazu: "Dies führt zu Debatten, die auch in heiklen Bereichen wie der Strafjustiz Veränderungen auslösen. Doch dieser Prozess braucht Zeit."

Nach Artikel 48 des chinesischen Strafgesetzbuchs wird die Todesstrafe "nur auf kriminelle Elemente angewendet, die die abscheulichsten Verbrechen begehen". Heute resultieren die meisten Verurteilungen aus Tötungsdelikten. Zwar wird die Todesstrafe auch in anderen Fällen verhängt; Drogenhandel, Korruption oder Unterschlagung machen aber nur einen kleinen Teil der Urteile aus. Nach Ansicht der Freiburger Max-Planck-Forscher handelt es sich um Einzelfälle, die abschreckende Wirkung haben sollen. Gerade diese Fälle sind es, die heute auf dem Prüfstand stehen. Die politische Diskussion dreht sich vielfach um die Frage, ob man Eigentums- und Wirtschaftsdelikte künftig mit Freiheitsentzug bestrafen und die Todesstrafe auf schwere Gewaltdelikte begrenzen sollte.


Anwendung ja, aber nur in schweren Fällen

Dieser Tendenz folgt heute auch die Justiz. Zwar sprechen sich noch immer 90 Prozent der Richter und Staatsanwälte und zwei Drittel der Anwälte für die Todesstrafe aus. Allerdings beschränkt sich diese Befürwortung in den meisten Fällen auf schwerste Verbrechen. Dies haben die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts in Befragungen unter Juristen herausgefunden.

Die große generelle Zustimmung zur Todesstrafe in der Justiz nimmt in den Augen der Forscher nicht wunder: Exekutionen gelten als Arbeitsinstrument, das die Gesetze schützen soll - und es wird vorausgesetzt, dass Richter und Staatsanwälte sie mittragen. Hierauf basiert auch die juristische Ausbildung. Internationale Anliegen wie etwa die Einhaltung von Menschenrechten haben dort noch keine große Bedeutung.

Doch dies wird sich ändern - davon jedenfalls sind die Freiburger Wissenschaftler überzeugt. Denn China wird sich internationalen Einflüssen auch in Politik und Justiz auf Dauer nicht entziehen können. Wenn das Land in juristischen Fragen mit anderen Staaten kooperieren will, muss sein Strafrecht international akzeptabel sein. Besonders in Europa spielt dabei der Umgang mit der Todesstrafe eine entscheidende Rolle. Noch gehen die Positionen allerdings auseinander: Während die EU die Todesstrafe grundsätzlich ablehnt, halten die meisten chinesischen Politiker sie für ein akzeptables Sanktionsmittel. Bis sich hier die Haltungen angenähert haben, wird noch einige Zeit ins Land gehen.

Dies gilt auch für die Umsetzung von internationalen Konventionen. Im Jahr 1998 hat China den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterschrieben. Das UN-Abkommen garantiert grundlegende Menschenrechte, wie etwa das Recht auf Leben. Zwar akzeptiert der Pakt die Todesstrafe - aber nur im Fall schwerster Verbrechen. China kann das Abkommen daher erst ratifizieren, wenn es die Delikte, auf die ein Todesurteil folgen kann, erheblich reduziert hat.

Auf die schwersten Verbrechen begrenzt auch die chinesische Bevölkerung ihre Zustimmung zur Todesstrafe. Zwar sprechen sich noch immer 58 Prozent der Chinesinnen und Chinesen für staatliche Exekutionen aus - allerdings nur bei Mord, Drogenhandel, vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge und Vergewaltigung von Mädchen unter 14 Jahren. Dies haben Doktorand Shenghui Qi und seine chinesischen Kollegen von der Peking Universität herausgefunden. In einer Umfrage zum Thema "Todesstrafe und öffentliche Meinung" baten sie knapp 4500 Chinesinnen und Chinesen zwischen 18 und 70 Jahren um ihre Meinung. Zum ersten Mal liegen damit wissenschaftliche Ergebnisse zum Stellenwert der Todesstrafe in der chinesischen Bevölkerung vor.

Hierbei fanden die Wissenschaftler heraus, dass sich mehr als drei Viertel aller Befragten nicht für die Todesstrafe interessieren. 60 Prozent fühlen sich schlecht informiert und wünschen sich eine bessere Aufklärung seitens der Politik. "Noch immer wird die jährliche Anzahl der Exekutionen in China als Staatsgeheimnis behandelt", bemängelt auch Doktorand Qi. "Das muss sich ändern." Die Umfrage zeigt jedoch, dass auch in der Bevölkerung Potenzial für die Abschaffung der Todesstrafe vorhanden ist: Zwar sprechen sich nur 14 Prozent aller Befragten explizit gegen sie aus; die Zahl der Unentschiedenen ist aber sehr hoch - sie liegt bei knapp 30 Prozent. Die Hälfte aller Befragten gibt an, dass sie gegen die Todesstrafe wären, wenn es eine Alternative gäbe - nämlich eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Haftentlassung. Bisher kann die Todesstrafe in China bei guter Führung in eine Freiheitsstrafe mit vorzeitiger Haftentlassung umgewandelt werden.

Dass die Einstellung der Bevölkerung zur Todesstrafe ein wichtiger politischer Faktor ist, zeigt sich nicht nur in Ländern wie den USA, wo ein Kandidat kaum Chancen auf die Präsidentschaft hätte, wenn er sich gegen die Todesstrafe ausspräche. Auch in China ist die Regierung auf die Bevölkerung angewiesen. "China hat zwar eine autoritäre Regierungsform, aber die Zentralregierung weiß sehr gut, dass ihre Handlungen einer politischen Legitimation bedürfen. Und die beruht auf Akzeptanz in der Bevölkerung", sagt Max-Planck-Forscher Hans-Jörg Albrecht.

In der Beziehung zwischen Staat und Bevölkerung ist Strafe eine Grundvoraussetzung: Der Staat erhält seine Macht durch Sanktionen, und die Todesstrafe spielt dabei eine zentrale Rolle. Gerade in China ist die Einstellung zur Todesstrafe mit der Erwartung verbunden, die Regierung habe die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Freiburger Forscher sind sich sicher: Die öffentliche Meinung hat grundlegenden Einfluss auf das Schicksal der Todesstrafe - und sie könnte ihre Abschaffung sogar verzögern. In diesem Zusammenhang ist eine Tendenz interessant, die Ergebnis der Umfrage von Shengui Qi ist: Während nur 6,5 Prozent der 60- bis 70-Jährigen sich gegen die Todesstrafe aussprachen, waren es bei den Befragten zwischen 18 und 29 Jahren knapp 20 Prozent. Wer heute zum Tode verurteilt ist, den kann dies zwar nicht mehr trösten. Doch für künftige Generationen gibt es eine leise Hoffnung - auf ein Leben, das die Todesstrafe nicht mehr kennt.


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Nur für jeden Vierten ein Thema

Zwischen November 2007 und Januar 2008 wurden knapp 4500 Bewohnerinnen und Bewohner der Provinzen Beijing, Hubei und Guangdong um ihre Meinung zur Todesstrafe gebeten. In Gesprächen mit den Befragten füllten die Interviewer Fragebögen aus. Die Differenzen zwischen den Provinzen waren sehr gering, die Umfrageergebnisse können daher als repräsentativ für ganz China gelten. Die wichtigsten Resultate:

- Nur 25 Prozent aller Befragten interessierten sich überhaupt für das Thema Todesstrafe. Unwesentlich mehr gaben an, über die Todesstrafe informiert zu sein.

- 58 Prozent der Befragten waren generell für die Todesstrafe. Nur 14 Prozent sprachen sich dagegen aus.

- 50 Prozent wären für die Abschaffung der Todesstrafe, wenn es eine adäquate Alternative gäbe (lebenslange Haft ohne die Möglichkeit vorzeitiger Haftentlassung).

- 49 Prozent aller Befragten unterstützten eine Beschränkung der Todesstrafe auf die schlimmsten Verbrechen im Sinn von UN-Resolutionen. Bei den Befragten mit Universitätsabschluss votierten 70 Prozent für eine Einschränkung. Es wurde allerdings nicht definiert, welche Verbrechen als die schwersten gelten.

- 69 Prozent sprachen sich dafür aus, dass die Todesstrafe im Zweifel nicht verhängt werden soll. Die Befragten waren beeindruckt von der Möglichkeit, dass unschuldige Personen getötet werden könnten. Die Hälfte derjenigen, die nicht gegen die Todesstrafe waren, war bereit, ihre Meinung zu ändern, wenn dies nachgewiesen würde.

- Konfrontiert mit tatsächlichen Fällen favorisierten die Befragten die Todesstrafe weniger als in Antworten auf generelle Fragen. Nur in den schlimmsten Fällen sprachen sich mehr als die Hälfte der Befragten für die Todesstrafe aus.

- Die meisten Befragten (62 Prozent) waren unsicher über die jährliche Zahl von Exekutionen, und die Mehrheit (64 Prozent) sprach sich dafür aus, diese Zahl zu veröffentlichen.

- Die meisten Befragten waren sich einig, dass die Todesstrafe in Abhängigkeit von der sozialen Herkunft verhängt wird, da Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen weniger Möglichkeiten haben, auf (gute) Anwälte zurückzugreifen.


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Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

Abb. S. 38-39: Auf 68 verschiedene Delikte steht in China die Todesstrafe: Hier wird eine Frau in der Stadt Wen Ling zur Exekution geführt. Um den Hals trägt sie ein Schild mit ihrem Namen und der Bezeichnung "Drogendealer".

Abb. S. 40: Parade des Todes: Gefangene werden ins Stadion von Chengdu gekarrt. Auf den Rängen verfolgen Schaulustige das makabre Spektakel.

Abb. S. 41: Die Todesstrafe abschaffen: Amnesty International setzt sich für die Durchsetzung aller in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Rechte ein. In 30 Artikeln wurden sie 1948 von den UN-Mitgliedstaaten festgelegt.

Abb: S. 42: Alle Fälle von Todesstrafen würden nach Recht und Gesetz mit Augenmaß und Gerechtigkeit überprüft, äußerte sich Chinas Oberster Richter Xiao Yang in seinem Bericht vor dem Volkskongress im März.


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Quelle:
MaxPlanckForschung - Das Wissenschaftmagazin der Max-Planck-Gesellschaft
Ausgabe 3/2008, Seite 38 - 42
Herausgeber: Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2009