Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

STRAFRECHT/327: Zypries gegen Verschärfung des Jugendstrafrechts (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 9. Januar 2008

Zypries weist Blockadevorwurf zurück

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Forderungen von Justizministerinnen und -ministern der Union und der FDP zurückgewiesen, das Jugendstrafrecht zu verschärfen.


"Die jüngst wieder einmal erhobenen Forderungen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts entsprechen inhaltlich im Wesentlichen einem Bundesratsantrag vom 10. Februar 2006. Einstimmig, also mit den Stimmen der CDU-Ministerinnen und -Minister, hat die Bundesregierung diesen Antrag mit ihrer Stellungnahme am 22. März 2006 abgelehnt. Diese Haltung entspricht dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die ablehnende Position des Bundeskabinetts wird geteilt von einem großen Teil der Fachöffentlichkeit. Die meisten Fachleute des Jugendkriminalrechts, Fachverbände, mehrere Jugendgerichtstage und des 64. Deutschen Juristentages haben sich in den letzen Jahren gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen ausgesprochen, weil sie im Ergebnis als kontraproduktiv für eine wirksame Bekämpfung der Jugenddelinquenz angesehen werden. Brutale Übergriffe, wie sie jüngst stattgefunden haben, sind nicht hinnehmbar. Entscheidend ist: Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt schützen. Jede Gewalttat ist eine zu viel. Wir müssen gegen brutale, menschenverachtende Übergriffe hart vorgehen und sie konsequent bestrafen. Das geltende Recht hält die nötigen Instrumente dafür bereit. Aber vor allem müssen wir auch die Ursachen der Gewalt konsequent bekämpfen. Im Sinne eines richtig verstandenen Opferschutzes müssen wir dafür sorgen, dass der Täter zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Das erreicht man leider nicht allein durch harte Strafen, sondern gerade bei jungen Menschen muss der Staat oft auch nachholen, was Eltern in der Erziehung und Bildung ihrer Kinder versäumt haben. Deshalb muss die staatliche Intervention bei gefährdeten Kindern früh ansetzen. Aus kriminologischen Untersuchungen wissen wir, dass Jugendgewalt vor allem soziale und weniger ethnische Ursachen hat. Wer über eine gute Schul- und Berufsausbildung verfügt und aus intakten Familienverhältnissen kommt, ist weniger gefährdet als Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Hier sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam gefordert. Deshalb sollten alle Verantwortlichen zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren und populistisches Wahlkampfgeklingel unterlassen", sagte Zypries.

Der zitierte Gesetzentwurf nebst Stellungnahme der Bundesregierung ist auf der Seite www.bundestag.de unter der Drucksachennummer 16/1027 abrufbar.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 09.01.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
http://www.bmj.bund.de
email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2008