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PATENTRECHT/051: Probleme des Patentsystems sind hausgemacht (MPG)


Max-Planck-Gesellschaft - 14. April 2014

Probleme des Patentsystems sind hausgemacht

Experten veröffentlichen Erklärung zum 20-jährigen Jubiläum des TRIPS- Abkommens



Das Patentrecht ist in den Wirtschaftsnachrichten allgegenwärtig. Ein Rekord neu erteilter Schutzrechte jagt den nächsten. Gleichzeitig beschäftigen Patentkriege zwischen Smartphone-Herstellern, Massendemonstrationen gegen Pharmakonzerne wegen überteuerter Krebsmedikamente oder Patente auf Tomaten, Schweine und sogar Teile des menschlichen Körpers die Öffentlichkeit. Das Patentsystem war schon zum Zeitpunkt seiner Einführung nicht unumstritten. Steht es nun endgültig vor dem Kollaps? Wo liegen überhaupt die Probleme - liegen sie im internationalen Recht? 40 Patentrechtsexperten aus 25 Ländern liefern Antworten. In einer Erklärung, die sie unter federführung des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zum 20-jährigen Jubiläum der Welthandelsorganisation veröffentlichten, zeigen sie, welche Freiräume das internationale Recht den Staaten bei der Ausgestaltung ihres nationalen Patentsystems belässt und wie diese Flexibilität Wachstum und Wohlfahrt fördert.

Am 15. April 1994 einigte sich die Staatengemeinschaft in Marrakesch auf einen epochalen Schritt. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) reagierte sie auf die seit den 80er Jahren rasant zunehmende Globalisierung. Die mit der WTO bezweckte Liberalisierung des internationalen Handels beruht auf drei Säulen: dem Zoll- und Handelsabkommen (GATT), dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Das TRIPS-Übereinkommen knüpfte an bestehende Schutzrechtsabkommen an und wurde praktisch über Nacht weltweit zum Maßstab für die nationalen Rechtssysteme. Der WTO gehören mittlerweile 159 Mitgliedstaaten an, darunter alle Industrienationen und aufstrebende Volkswirtschaften wie China oder Russland, aber auch eine Vielzahl von Entwicklungs- und Schwellenländern.


Funktionswandel des Patentrechts

In nur zwei Jahrzehnten hat sich die Wahrnehmung über die Bedeutung und die Funktionen des geistigen Eigentums jedoch grundlegend gewandelt. Schattenseiten des Urheberrechts wurden mit dem Siegeszug des Internet bald sichtbar. Die Herausforderungen des Patentrechts rücken dagegen erst in jüngerer Zeit in unser Bewusstsein. Schlagzeilen macht dieses heute nicht mehr, weil es große technische Errungenschaften schützt, sondern wegen Patentstreitigkeiten. Smartphone-Giganten wie Apple, Microsoft oder Samsung überziehen sich gegenseitig mit Klagen, und versuchen den jeweils anderen aus dem Markt zu drängen. Pharmaunternehmen wird vorgeworfen, den Marktzugang für Generikamedikamente gezielt zu blockieren, zumindest aber zu verzögern, um die Preise für ihre Blockbuster hoch zu halten. Ins Rampenlicht sind auch sogenannte "Patenttrolle" geraten, Firmen, die ganze Portfolios von Schutzrechten aufkaufen - nicht, um eigene Produkte auf den Markt zu bringen, sondern um Lizenzgebühren von angeblichen Verletzern zu erpressen. Verschiedene Industriezweige sind vom Funktionswandel des Patentrechts zwar unterschiedlich betroffen. Generell lässt sich aber feststellen, dass Patente zunehmend für strategische Zwecke eingesetzt werden anstatt zum Schutz von Innovation.


Öffentlichkeit mahnt Transparenz an

Erwartet man, dass sich das mögliche Schädigungspotential dysfunktional eingesetzter Schutzrechte in den Debatten um das internationale Recht spiegelt, sieht man sich allerdings getäuscht. Die meisten Industriestaaten setzen sich vehement dafür ein, die Schlagkraft solcher Schutzrechte weiterhin zu erhöhen. Widerstandslos scheint dies allerdings nicht mehr zu gehen. Wesentlich zur Popularisierung der Thematik beigetragen hat vor gut zwei Jahren das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA. Dieses heimlich ausgehandelte Abkommen hat weltweit Demonstranten auf die Straße getrieben.

Ihr Erfolg war beachtlich. Etliche Gesetzgeber rund um den Globus, einschließlich des Europäischen Parlaments, verweigerten ACTA die Zustimmung. Tatsächlich gewonnen war damit aber nicht viel. Inzwischen schaut die Welt mit Argusaugen auf ein weiteres Abkommen, die Transpazifische Partnerschaft (kurz TPP), das die USA mit einer Reihe von Staaten - wiederum geheim, diesmal aber auch ohne Beteiligung der EU - auszuhandeln versucht. Daneben finden viele weitere, oft ebenfalls wenig transparent geführte bilaterale Verhandlungen für Handels- und Investitionsabkommen statt. Gegenstand dieser Verhandlungen ist regelmäßig auch das Patentrecht. Entwicklungs- und Schwellenländer werden im Gegenzug für Handelskonzessionen in anderen Bereichen zur Einführung hoher Schutzstandards bewegt, was häufig gar nicht in deren Interesse liegt. Möglicherweise hat dies sogar negative Auswirkungen für die nachhaltige Entwicklung der eigenen Innovationskraft und dient insofern nur den Exportinteressen der Industriestaaten.


Augenmaß tut not

Schutzrechte sind aber keineswegs nur ein Problem von Dritte-Welt-Ländern, sondern eine globale Herausforderung. So wichtig die von solchen Exklusivrechten ausgehende Rechtssicherheit ist, um Investitionsanreize zu setzen, so gefährlich werden die gleichen Rechte, wenn ihre Wirkung ausufert und damit die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs oder andere Allgemeininteressen beeinträchtigt. Entscheidend ist das richtige Ausmaß des Rechtsschutzes. Mehr Schutz bedeutet eben nicht mehr Innovation. Gerade das Patentrecht dient nicht nur seinem Inhaber allein, sondern ist ein Instrument der Ordnungspolitik.


Vorhandene Freiräume nutzen

Oft wird dagegen behauptet, das internationale Recht gebiete einen starken Patentschutz und gewähre wenig Freiraum für den Schutz nationaler Interessen. Dass dies nicht zutrifft, zeigen nun Patentrechtsexperten in ihrer "Declaration on Patent Protection" - insbesondere, dass das internationale Recht vielen Maßnahmen nicht entgegensteht, die für ein nachhaltiges Patentsystem von Bedeutung sind. Wenn das TRIPS-Übereinkommen also von vielen Entwicklungs- und Schwellenländern angefeindet wurde und wird, so wird übersehen, welche Flexibilität es im Hinblick auf die Ausgestaltung und Anwendung des nationalen Rechts in Wahrheit enthält.

Ausgearbeitet wurde die Erklärung zum Patentschutz unter der Federführung des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München. Sie stellt das Kondensat von zwei Jahrzehnten intensiver Forschungsarbeit dar. Knapp und allgemeinverständlich wird klargestellt, welche TRIPS-Normen welche Spielräume enthalten. In der Sache bleibt die Erklärung neutral - sie richtet sich weder an bestimmte Staaten, noch gibt sie Handlungsempfehlungen ab. Gezeigt wird nur, zwischen welchen Handlungsoptionen ein Mitgliedstaat bei der Ausgestaltung des eigenen Patentsystems wählen kann. Die für eine günstige sozio-ökonomische Entwicklung förderlichsten Optionen lassen sich letztendlich nur unter Berücksichtigung der konkreten nationalen Gegebenheiten festlegen. (SB)


Die Deklaration im Wortlaut
Die Erklärung zum Patentschutz ergänzt die bisherige wissenschaftliche Arbeit des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. Bereits vor sechs Jahren hat das Institut eine inzwischen weltweit beachtete "Declaration on a Balanced Interpretation of the Three-Step Test in Copyright Law" veröffentlicht, die zu Schutzbegrenzungen des Urheberrechts Stellung bezieht. Beide Erklärungen werden von den "Principles for Intellectual Property Provisions in Bilateral and Regional Agreements" flankiert, in denen die Gefahren unausgewogener Freihandelsabkommen aufgezeigt und Empfehlungen im Hinblick auf die Definition des Verhandlungsmandats, die Verhandlungen an sich, aber auch die Interpretation und Implementierung solcher Abkommen ins nationale Recht gegeben werden.
https://www.mpg.de/8133454/Patent-Declaration1.pdf

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Quelle:
MPG - Presseinformation vom 14. April 2014
Herausgeber:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014