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ÖFFENTLICHES RECHT/131: Recht auf Duldung abgelehnter Asylsuchender nicht abschaffen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Oktober 2016

DAV: Recht auf Duldung nicht abschaffen


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die Duldung von abgelehnten Asylsuchenden in erheblichem Umfang abzuschaffen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang Oktober sieht vor, dass Betroffene, die beispielsweise bei der Beschaffung eines Ersatzpasses nicht ausreichend mitwirken, keine Duldung mehr erhalten. Ebenso solle bei all denjenigen eine Duldung unterbleiben, deren Herkunftsstaat keinen Passersatz ausstellt.

"Die weitgehende Abschaffung der Duldung ist ein enorm scharfer Eingriff in die Rechte von Ausreisepflichtigen und ein gesetzgeberischer Schnellschuss, der fatale Folgen haben kann", sagte die Vorsitzende des DAV-Asylrechtsausschusses, Rechtsanwältin Gisela Seidler. Die Duldung vermittle ein Recht auf Bildung, den - zumindest eingeschränkten - Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen sowie eine Krankenversorgung. "Sie stellt also einen Anreiz dar, sich den Behörden zur Verfügung zu halten und nicht unterzutauchen", sagte Seidler.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Betroffenen nur noch eine Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht erhalten mit der Folge des völligen Ausschlusses vom Arbeits- und Ausbildungsmarkt und von jeglicher aufenthaltsrechtlicher Perspektive.

Schwarzarbeit und steigende Kriminalität könnten die Folge sein

"Was passiert, wenn die Duldung nicht mehr besteht, zeige ein Blick ins Ausland", erklärte Seidler. EU-Staaten wie Belgien, Italien oder die Niederlande, die dieses Rechtsinstrument nicht kennen, haben laut der Asylrechtsexpertin eine ungleich größere Zahl von obdachlosen Migranten ohne jegliche behördliche Registrierung, darunter viele abgelehnte Asylsuchende. Dies führe vor allem zu großem Leid für die Betroffenen, aber auch zu Schwarzarbeit und einem Anstieg von Kriminalität.

"Vollends absurd ist die Idee, eine Duldung zu verweigern, wenn der Betroffene keinen Pass mehr besitzt und der Herkunftsstaat einen Passersatz verweigert", so Seidler weiter. Hier werde das Verhalten des Heimatstaates dem Betroffenen zugerechnet. Dies sei juristisch nicht nachvollziehbar.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/16 vom 14. Oktober 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2016

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