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ÖFFENTLICHES RECHT/111: Steuerfreie Extras als Alternative zur Gehaltserhöhung nutzen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 7. August 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Steuerfreie Extras als Alternative zur Gehaltserhöhung nutzen



Berlin (DAV). Der Chef sagt "Ja" zur Gehaltserhöhung, aber auf dem Bankkonto ist davon nichts angekommen. Das Lohnplus ist der Steuerprogression zum Opfer gefallen. Wer dem vorbeugen will, ist gut beraten, mit seinem Vorgesetzten über steuerfreie Extras zu sprechen. Vom Dienstwagen über einen Zuschuss zu den Kitakosten bis hin zu Personalrabatten: Die Anwaltauskunft erklärt, worauf Angestellte bei steuerfreien Extras achten müssen.

Steuerfreie Extras können eine sinnvolle Alternative zu Gehaltserhöhungen sein. Letztere lohnen sich nämlich nicht immer. Mehr Einkommen bedeutet manchmal auch mehr Abgaben an das Finanzamt. Wer der sogenannten Steuerprogression entkommen will, ist deshalb gut beraten, steuerfreie Extras in Erwägung zu ziehen. Derlei "Geschenke" vom Chef an seine Angestellten sind mitunter einkommensteuer- als auch sozialabgabefrei und können auf Unternehmensseite gewinnmindernd von der Steuer abgesetzt werden.

Vom Dienstwagen über einen Zuschuss zu den Kitakosten bis hin zu Personalrabatten: Das Einkommensteuergesetz hält für Vorgesetzte eine ganze Palette an steuerfreien Extras parat. Einem Arbeitgeber steht es frei, seinen Angestellten auch mehrere steuerfreie Extras nebeneinander zu gestatten. "Er muss dann aber die einzelnen Bestandteile daraufhin überprüfen, ob sie steuerpflichtig sind", sagt Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Betrieb müsse darauf achten, dass die einzelnen Extras in der Summe nicht über einen maximalen Betrag hinausgehen. Bei Personalrabatten darf die Summe der Steuervorteile den Freibetrag von 1.080 Euro jährlich nicht überschreiten.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/geld/kapital-steuern/649/steuerfreie-extras-alternative-zur-gehaltserhoehung/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 42/14 vom 7. August 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2014