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MUTMASSLICH/001: Bush-Reise nach Genf wegen drohender Strafanzeigen und Proteste abgesagt (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 6. Februar 2011

Bush-Reise nach Genf wegen drohender Strafanzeigen und Proteste abgesagt


6. Februar 2011 - Die Teilnahme des ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush an einer für die kommende Woche geplanten Wohltätigkeitsveranstaltung in Genf wurde am Freitag abgesagt. Laut Zeitungsberichten soll der Grund dafür in Befürchtungen von Protesten und gegen ihn angekündigten Strafanzeigen liegen. ECCHR und das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) hatten kurz zuvor ihre Pressekonferenz zum Bush-Besuch angekündigt.

ECCHR und CCR hatten für zwei Opfer des US-Folterprogrammes nach dem 11. September 2001 Strafanzeigen in Genf vorbereitet. Die jeweils 2500 Seiten umfassenden Anzeigen wurden von mehr als 50 Organisationen aus der ganzen Welt sowie zwei Nobelpreisträgern und ehemaligen UN-Sonderberichterstattern für Folter unterstützt.

Die Beweismittel umfassen umfangreiches Material zum Folterprogramm, insbesondere zu der Verantwortlichkeit höchster amerikanischer Offizieller, darunter Ex-Präsident Bush. Bush werden Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention vorgeworfen. Eine Immunität für ehemalige Regierungschefs ist bei der Begehung von Folterungen aber ausgeschlossen. Die Antifolterkonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, mutmaßliche Täter zu verfolgen, unabhängig davon, ob es sich um den ehemaligen Präsidenten, Regierungs- oder Geheimdienstmitarbeiter, Soldaten oder Polizisten handelt. Die USA sind als Mitglied der Antifolterkonvention ebenso zur Strafverfolgung verpflichtet, wie europäische Staaten. Sollte in den USA weiterhin eine Straflosigkeit für die Verantwortlichen des Folterprogrammes bestehen bleiben, werden ECCHR und CCR bei allen weiteren sich bietenden Gelegenheiten eine Strafverfolgung im Ausland anstrengen. So laufen momentan zwei Verfahren zum US-Folterprogramm in Spanien (siehe auch http://ecchr.eu/us-folterfaelle.412.html).

ECCHR Generalsekretär Wolfgang Kaleck sagt hierzu: "Solange die US-Justiz keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und Folter durchführt, sind die Gerichte der europäischen Länder gefordert. Wir arbeiten daran, dass jede Europa-Reise eines der für Folter Verantwortlichen für diesen zu einem unkalkulierbaren Risiko wird."

ECCHR Programmdirektor Gavin Sullivan meint: "Bush hat dieses Mal eine Festnahme vermieden, aber das wird ihm nicht immer gelingen. Die Organisatoren der Veranstaltung geben zwar Sicherheitsbedenken als Absagegrund an. Wir sind jedoch überzeugt davon, dass die Absage mit Angst vor einer Festnahme wegen Folter zu tun hat und damit, dass wir am Montag unsere Strafanzeigen einreichen wollten. Da alle Staaten völkerrechtlich dazu verpflichtet sind, Folterer festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen, hatte Bush gute Gründe, sich zu fürchten."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Februar 2011
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2011