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MIETRECHT/327: Sicherheitsschlösser müssen Mieter meist selber zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. September 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Sicherheitsschlösser müssen Mieter meist selber zahlen
Vermieter dürfen den Umbau aber nicht verbieten


Berlin (DAV). Wer zum Schutz gegen Einbrecher seine gemietete Wohnung absichern möchte, kann dies mit einem Sicherheitsschloss tun. Doch obwohl die Polizei hierzu rät: Die Kosten muss der Mieter selber tragen. Über dieses Thema und weitere Rechte rund um Haus- und Wohnungsschlüssel informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

"Der Vermieter darf den Einbau eines Sicherheitsschlosses nicht verbieten", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei Auszug müsse der Mieter die Sicherheitstechnik allerdings wieder entfernen.

Darüber hinaus glauben manche Vermieter, dass sie einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten dürfen. "Das ist ein Trugschluss. Dem Mieter stehen alle Wohnungsschlüssel zu", erläutert der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und der Mieter darf diese Schlüssel auch vervielfältigen und an Dritte, z. B. Postboten, weitergeben.

Weitere Informationen zu diesem Thema sehen Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 40/16 vom 6. September 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2016

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