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MIETRECHT/154: Unberechtigte Mieterhöhung - Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. März 2010

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Unberechtigte Mieterhöhung - Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz


Berlin (DAV). Erhöht ein Vermieter ohne Rechtsgrundlage die Miete, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm durch das Einschalten eines Anwalts Kosten entstanden sind. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 22. Oktober 2009 (AZ: 9 C 216/09).

Ein Arzt erhielt von seiner Vermieterin die Ankündigung einer Mieterhöhung für seine Praxisräume. Sein Mietvertrag sah jedoch eine Mieterhöhung nicht vor. Deshalb wies er sie zurück. Die Vermieterin zog einige Zeit später die Mieterhöhung zurück. Die geforderten 150 Euro Anwaltskosten zahlte sie ihrem Mieter jedoch nicht zurück, worauf dieser sie von der Miete abzog. Die Frau klagte.

Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Der Mieter habe Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich sehe das Gesetz nicht die Möglichkeit einer Erhöhung bei einer Gewerbemiete vor. Eine Mieterhöhung könne sich daher nur aus dem konkreten Vertrag ergeben, was im vorliegenden Mietvertrag jedoch nicht vorgesehen sei. Die Vermieterin habe ohne jede Rechtsgrundlage die Miete erhöht und damit eine Pflicht, die sich aus dem Mietverhältnis zwischen ihr und dem Arzt ergebe, verletzt.

Informationen: www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/10 vom 10. März 2010
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2010