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MIETRECHT/065: Eigentümergemeinschaft zahlt Thermostat-Reparatur (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. März 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern sind von Eigentümergemeinschaft zu tragen


Stuttgart/Berlin (DAV). Ein Wohnungseigentümer muss die Reparatur von Thermostat-Ventilen nicht selbst bezahlen: Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 13. November 2007 (Az. 8 W 404/07) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Ein Wohnungseigentümer ließ die defekten Ventile seiner Fußbodenheizung reparieren. Die Kosten der Handwerkerrechnungen von rund 1.500 Euro wollte er sich von der Eigentümergemeinschaft ersetzen lassen. Diese verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Heizung und somit auch die Ventile würden ihm gehören und wären nicht Bestandteil des "Gemeinschaftseigentums" aller.

Nachdem das Landgericht noch der Eigentümergemeinschaft Recht gegeben hatte, war der Kläger beim OLG erfolgreich. Demnach würden alle Einrichtungen zur Regelung der Heizung - auch - dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen. Damit seien sie nicht "Sondereigentum" des einzelnen Wohnungseigentümers, für das er allein aufkommen müsse. Vielmehr seien sie "Gemeinschaftseigentum", für deren Reparatur die Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen müsse.

Die Miet- und Immobilienrechtler des DAV weisen darauf hin, dass diese Entscheidung andererseits auch die Beteiligung des Klägers an entsprechenden Reparaturen der übrigen Wohnungseigentümer bedeutet. In jedem Fall sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und weitere Informationen findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 09/08 vom 26. März 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien,
Monat März
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2008