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MIETRECHT/054: Mitbewohner beleidigt Nachbarn, Eigentümer haftet (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV), Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft - Berlin, 17. Dezember 2007

Ressort: Mietrecht und Immobilien

Mitbewohner beleidigt Nachbarn - Wohnungseigentümer haftet für Schaden


Saarbrücken/Berlin (DAV). Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn eine zu seinem Haushalt gehörende Person Mieter eines anderen Wohnungseigentümers fortgesetzt massiv beleidigt und beschimpft. Unterbindet er dies nicht, haftet er für den Schaden, der dem anderen Wohnungseigentümer daraus entsteht. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4. April 2007 (Az: 5 W 2/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte einer Wohnungseigentümerin deren Nachbarn, Mutter und Tochter, fortgesetzt belästigt, beleidigt und bedroht. Er beschimpfte die beiden Frauen unter anderem als "Ausländerpack". Schließlich kündigte die Nachbarin die Wohnung und zog aus. Dem Eigentümer dieser Wohnung entstand durch einen anschließenden Leerstand von sieben Monaten ein Verlust von rund 3.300 Euro. Diese Summe verlangte er von der Eigentümerin, deren Partner Ursache für die Kündigung war, zurück.

Das Gericht gab ihm Recht. Der Anspruch auf Ersatz der entgangenen Mieteinnahmen sei schlüssig dargelegt. Als Wohnungseigentümerin sei die Frau verpflichtet, sowohl ihre eigene Wohnung als auch das gemeinschaftliche Eigentum im Haus so zu nutzen, dass die Nachbarn nicht mehr als bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich gestört würden. Darüber hinaus habe sie auch dafür zu sorgen, dass sich die Personen, die zu ihrem Haushalt gehören, ebenso verhalten. Verletze ein Wohnungseigentümer diese Pflichten, hafte er für den Schaden, der anderen Wohnungseigentümern daraus entstehe. Eine solche Pflichtverletzung liege hier vor, da die Frau ihren Lebensgefährten nicht davon abgehalten habe, die Nachbarn fortgesetzt zu beleidigen und bedrohen.

Gerade bei Fragen rund um das Mietrecht ist es lohnend, einen Experten heranzuziehen. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14ct./Min.) oder man sucht selbst unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 3/07 vom 17. Dezember 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2007