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MENSCHENRECHTE/047: Abschaffung rassistischer Personenkontrollen in Koalitionsvertrag verankern (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 29. Oktober 2013

Institut fordert Verankerung der Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei im Koalitionsvertrag



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei im Koalitionsvertrag zu verankern sowie die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zur Reform von Polizei und Justiz aufzunehmen.

"Bestehende Regelungen zu anlasslosen Personenkontrollen zur Bekämpfung illegaler Migration wie in Paragraf 22 Absatz 1 a) Bundespolizeigesetz verstoßen gegen das grund- und menschenrechtliche Diskriminierungsverbot", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. "Die neue Regierung sollte durch eine Streichung dieser Regelungen sicherstellen, dass die Polizei nicht weiterhin Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe überprüft", so Rudolf weiter. "Mit solchen pauschalen Verdächtigungen werden Menschen ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt. Deren Schutz ist Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates."

In einem gestern veröffentlichten Interview der "tageszeitung" mit dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hatte dieser bestätigt, dass die Bundespolizei auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags Menschen wegen unveränderlicher Merkmale wie der Hautfarbe überprüft. Wolle man diese Praxis ändern, müsse die Politik den gesetzlichen Auftrag der Polizei verändern. Bislang hat die Bundesregierung stets negiert, dass eine solche Kontrollpraxis der Bundespolizei existiert.

Hendrik Cremer, Autor der Studie zu "Racial Profiling" durch die Polizei, betonte: "Der Grund für die menschenrechtswidrige Praxis ist nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu suchen. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft kommt insoweit zum gleichen Ergebnis wie unsere Studie. Es sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der Polizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt sind. Gesetzesbestimmungen wie Paragraf 22 Absatz 1a) müssen daher gestrichen werden." Die Bundesregierung solle hier zum Vorbild für die Bundesländer werden, in denen vergleichbare Landesgesetze existieren.

Zudem rief das Institut die Koalitionsverhandlungsführer für den Bereich Innen und Recht auf, auf Grundlage der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses einen weitreichenden Reformprozess einzuleiten, damit Polizei und Justiz rassistische Taten angemessen bearbeiten und Diskriminierungen durch die Behörden verhindert werden.

Hendrik Cremer (2013): "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=417&cHash=a5ad881cc7024a220eac68726ce3ed26

Hintergrundpapier des Instituts zur Veröffentlichung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusse des Bundestages zur "Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund" (PDF, 220 KB, nicht barrierefrei)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Sonstiges/hintergrundpapier_Zur_Veroeffentlichung_des_Abschlussberichts_des_Untersuchungsausschusses_des_Bundestages_zur_Terrorgruppe_NSU.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Oktober 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2013