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MENSCHENRECHTE/041: Monitoring-Stelle fordert Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 25. September 2012

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl 2013



Berlin - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ruft den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt wird, zu berücksichtigen. "Behinderte Menschen dürfen in einem Rechtsstaat von einem so wesentlichen politischen Vorgang wie einer Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden", kritisierte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die geltenden Bestimmungen. Das Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Diesen Menschen bleibe es infolge Paragraf 13 Bundeswahlgesetz und Paragraf 6a Europawahlgesetz verwehrt, über die Zusammensetzung ihrer Volksvertretung in Bund und Europa mitzuentscheiden, so Aichele. Dieser Zustand sei mit Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen und damit völkerrechts- und verfassungswidrig. Menschenrechtlich bestehe hier zwingender Handlungsbedarf. "Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ersucht daher den Deutschen Bundestag, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass allen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe mit der nächsten Bundestagswahl möglich ist", so der Menschenrechtsexperte.

Es handele sich um eine schätzungsweise fünfstellige Zahl behinderter Menschen, erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor der soeben erschienenen Publikation "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht". Im europäischen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher, was die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen betreffe, so Palleit. Die Monitoring-Stelle schlage daher vor, im Zuge der Überarbeitung des Bundeswahlgesetzes die entsprechen Paragrafen ersatzlos zu streichen.

Publikation:
Leander Palleit (2012): aktuell 05/2012: "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=2012a7ddc5f03a54a523,
Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu begleiten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. September 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
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www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012