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MENSCHENRECHTE/030: Zypries würdigt Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 3. Dezember 2008

Zypries würdigt 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Berlin heute anlässlich einer Veranstaltung des Forums Menschenrechte an die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 60 Jahren erinnert.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält in 30 Artikeln die grundlegenden Rechte, die jedem Menschen "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand" zustehen. Obwohl die Erklärung selbst keinen völkerrechtlich bindenden Charakter hat, sind viele der in ihr enthaltenen Rechte mittlerweile verbindlicher Bestandteil völkerrechtlicher Verträge oder haben als Völkergewohnheitsrecht bindende Wirkung angenommen.

"Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist ein Grundstein des weltweiten Menschenrechtsschutzes. Nicht nur die völkerrechtlichen Verträge im Rahmen der Vereinten Nationen, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention und unser Grundgesetz beruhen auf diesem wohl wichtigsten Dokument des humanitären Völkerrechts. In ihm hat die Staatengemeinschaft vor 60 Jahren die unverzichtbaren Werte unserer nationalen und globalen Rechtsordnung niedergelegt. Es waren nicht zuletzt die Verbrechen der Nationalsozialisten und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges, die Anstoß zu dieser Deklaration gegeben haben. Unser Land hat dabei hat eine besondere historische Verantwortung. Wir Deutschen müssen uns besonders engagieren, wenn es um die Wahrung der Menschenrechte geht - national und weltweit", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

"Die Entstehungsgeschichte der Erklärung zeigt: Die Würde der Menschen, ihre Freiheit und Gleichheit müssen wir gerade dann garantieren, wenn sie gefährdet sind. Die Garantie dieser Werte ist Auftrag und Grenze staatlichen Handels zugleich. Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es beispielsweise, das Leben Unschuldiger in einem Passagierflugzeug gezielt zu opfern, um das Leben anderer Unbeteiligter zu retten. Ähnliches gilt für Folter und unmenschliche Behandlung. Selbst dem schlimmsten Verbrecher kommt die Menschenwürde zu.

Die Leitbildfunktion der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist für die Welt also heute so wichtig wie damals. In den sechzig Jahren seit ihrer Verabschiedung haben wir vieles erreicht. Regionale Menschenrechtssysteme wie die Europäische Menschenrechtskonvention bieten Schutz gegen Verletzungen der Menschenrechte. Es sind Internationale Übereinkommen und Gerichte wie z. B. der Internationale Strafgerichtshof entstanden, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte noch nicht vorstellbar waren. Zugleich erinnert uns die Erklärung daran, dass die Menschenrechte ein ständiger Auftrag sind. Ich danke allen, die sich im Forum Menschenrechte für die Durchsetzung dieser gemeinsamen Grundwerte einsetzen. Im Kampf gegen die Verletzung fundamentaler Rechte müssen wir alle an einem Strang ziehen - Regierungen genauso wie jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger", sagte Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 03.12.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2008