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MELDUNG/659: Aachener Friedenspreisträgerin vor Gericht (Kampagne "Büchel ist überall")


Presseinformation der Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt vom 03.06.2020

Aachener Friedenspreisträgerin vor Gericht


Am 15. Juli 2018 drangen 18 Personen der Internationalen Woche der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen in den Fliegerhorst Büchel ein, um gegen die dort illegal stationierten ca. 20 US-Atomwaffen zu protestieren. Darunter befanden sich auch sechs US-Bürger! Bereits im Januar und Mai 2020 hatte das Cochemer Amtsgericht sieben Mitglieder der Gruppe zu Geldstrafen verurteilt. Jetzt sollen drei weitere Teilnehmerinnen - Stefanie Augustin, Margriet Bos (NL) und Marion Küpker, die 2019 namentlich den Aachener Friedenspreis für die Kampagne Büchel ist überall-atomwaffenfrei.jetzt erhalten hat, am 10. Juni vor diesem Gericht stehen. "Wir klagen die Einhaltung des Internationalen Rechtes ein, da dieses unserem Recht übergeordnet ist", sagt Stefanie Augustin, die auf einen der vermuteten Atombomben-Hangars saß. Hiernach dürften nicht die Angeklagten verurteilt werden, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVG) muss endlich prüfen, ob die von Deutschland praktizierte nukleare Teilhabe in der NATO völkerrechtswidrig ist. Bisher nahm sich drei Mal das BVG dieser Auseinandersetzung nicht an, da die Atomwaffen-Stationierung angeblich nicht im Interesse der Öffentlichkeit sei. Aktuell stehen hierzu fünf neue Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung durch das BVG an.

Selbst der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Mützenich spricht sich auf seiner Webseite eindeutig dafür aus, die technische nukleare Teilhabe nicht weiter verlängern und die in Büchel lagernden taktischen US-Nuklearwaffen nicht durch neue atomare Sprengköpfe ersetzen zu wollen [1]. "Es gibt keinen Einfluss oder gar Mitsprache von Nichtnuklearmächten auf die Nuklearstrategie oder gar die Einsatzoptionen von Atommächten. Dies ist nicht mehr als ein langbeschworener frommer Wunsch", veröffentlicht Mützenich dort.

"Konkret heißt das, dass ein Einsatzbefehl - der von deutschen Piloten geflogenen Kampfjets mit US-Atombomben - einzig von der nuklearen Angriffsdoktrin der USA abhängt. D.h. vom Wohlwollen Donald Trumps, der als Präsident die Befehlshoheit darüber hat", sagt Marion Küpker. Deshalb werde ich eine Erklärung der Internationalen US-Rechtsexpertin Anabel Dwyer dem Gericht als Beweis vorlegen, die die Illegalität dieser Atomwaffen und unsere Verpflichtung zum Widerstand dagegen, unmissverständlich belegt.

Der Prozess findet am 10. Juni 2020 im Amtsgericht Cochem, Sitzungssaal 100, statt. Eine Mahnwache wird vor dem Gericht ab 8 Uhr stehen.


Anmerkung:
[1] www.rolfmuetzenich.de/publikation/deutschland-nukleare-teilhabe

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Quelle:
Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt
c/o Netzwerk Friedenskooperative
Römerstr. 88, 53111 Bonn
Telefon: 0228-692904, Fax: 0228-692906
E-Mail: info@atomwaffenfrei.de
Internt: www.atomwaffenfrei.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2020

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