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MELDUNG/622: Nordrhein-Westfalen - Studie zur Wirksamkeit von Bodycams im Wachdienst der Polizei abgeschlossen (idw)


Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW - 23.08.2019

Studie der FHöV NRW zur Wirksamkeit von Bodycams im Wachdienst der Polizei NRW abgeschlossen


Forscher der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) haben eine großangelegte Studie zur Wirksamkeit von Bodycams im Wachdienst der Polizei NRW abgeschlossen. Ein Projektteam des Instituts für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) hat die Wirkung der sichtbar am Körper getragenen Kameras im Auftrag des nordrhein-westfälischen Innenministeriums erforscht.

Erste Ergebnisse der Studie: Bodycams können im Einsatz eine deeskalierende Wirkung entfalten, beeinflussen jedoch das Verhalten der Beamten. Das neue Einsatzmittel wird zudem von je einem Drittel der Beamten als positiv, neutral oder negativ bewertet. Auch deshalb sollten Polizisten bereits während der Aus- und Fortbildung mit der sinnvollen Anwendung der Technik vertraut gemacht werden.

Im Rahmen des umfangreichen Forschungsprojekts wurden unter anderem quantitative und qualitative Befragungen von über 500 Polizisten durchgeführt, Polizeidaten mithilfe eines randomisierten Designs ausgewertet und Videoaufnahmen der Bodycams analysiert. Damit konnten belastbare Befunde zur Wirkung von Bodycams getroffen werden, die in entsprechende Handlungsempfehlungen mündeten. Mit dem Forschungsbericht wurden die Ergebnisse nun der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Landtag NRW wird unter Berücksichtigung der Studie über die Fortführung beziehungsweise Neufassung des § 15 c PolG NRW beraten - dieser Paragraf regelt die Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte.

In dem Bericht wird vor dem Hintergrund der Diskussion um steigende Gewalt gegen Polizeibeamte die Hypothese diskutiert, dass offene Audio- und Videoaufzeichnungen durch die Polizei eine deeskalierende Wirkung entfalten und Gewaltdelikte reduzieren können. Die Verfasser der Studie vermuten, dass dies sowohl durch höhere subjektive Sanktionswahrscheinlichkeiten als auch dadurch begründet ist, dass sich Personen dann eher gemäß ihren (normkonformen) Werte und Überzeugungen verhalten, wenn sie ihr Verhalten vor Augen gehalten oder widergespiegelt bekommen.

Prof. Dr. Stefan Kersting, Sprecher des Forschungsteams, erklärt: "Erstmals konnten durch die nun vorliegende Studie belastbare Erkenntnisse für polizeirechtliche, polizeistrategische und polizeitaktische Entscheidungen im deutschsprachigen Raum gewonnen werden."


Der Abschlussbericht steht auf der Homepage der FHöV NRW als Download zur Verfügung unter:
www.fhoev.nrw.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution2368

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, 23.08.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2019

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