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MELDUNG/604: Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig anpassen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Mai 2019

DAV und BRAK fordern: Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig anpassen


Berlin (DAV/BRAK). Anlässlich des Antrags der FDP-Fraktion, den der Bundestag am 9. Mai diskutiert, bekräftigen der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung nach einer RVG-Anpassung. Damit Anwältinnen und Anwälte wirtschaftlich arbeiten können, muss die gesetzliche Vergütung zumindest die Tariflohnentwicklung widerspiegeln. Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen.

Die Rechtsanwaltsvergütung ist zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Tariflöhne sind seitdem um 16 Prozent gestiegen. Daneben haben sich unter anderem die Gehälter der nichtanwaltlichen Mitarbeiter und die Mieten erhöht. Daran muss sich, so beide Anwaltsorganisationen, die Anpassung in der Gesamtsumme orientieren.

"Die gesetzlich geregelte Rechtsanwaltsvergütung muss zeitnah reformiert werden", sagt Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Nur so könne der Zugang zum Recht weiterhin gewährleistet sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei, dass anwaltliche Dienstleistungen für alle Menschen verfügbar und erreichbar sind, auch in der Fläche. Das sei wiederum nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte von ihrer Arbeit leben können.

"Eine Vergütungsanpassung sollte allerdings nicht - wie in der Vergangenheit - mit einer Erhöhung der Gerichtskosten einhergehen", warnt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK. Es sei Aufgabe des Staates, für Bürgerinnen und Bürger einen kostengünstigen Weg zu den Gerichten und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten. "Der Rechtsstaat muss in einer Demokratie immer finanzierbar sein", so Wessels. Weder Bürger noch Unternehmen dürften davon abgehalten werden, ihre Rechte zu verfolgen.

"Wir erwarten von den Regierungsfraktionen, dass sie den Einsatz der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht unterstützen", so die Erwartungshaltung von DAV und BRAK.

Der DAV und die BRAK haben der Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley bereits im April 2018 einen Forderungskatalog überreicht, der die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung beinhaltet. Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Forderung aufgegriffen und beantragt, dass die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur RVG-Reform vorlegt. Außerdem solle eine regelmäßige Anpassung in kurzen Abständen gesetzlich verankert werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 04/19 vom 9. Mai 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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