Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/503: Freispruch für Ende Gelände Aktivist*innen in Erkelenz (Kampagne "Ende Gelände")


Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
Pressemitteilung vom 10. Mai 2017

Freispruch für Ende Gelände Aktivist*innen in Erkelenz +++ weitere Prozesse in Grevenbroich und Erkelenz für die nächsten Wochen angesetzt


Erkelenz/Grevenbroich, 10.05.2017. Am gestrigen Dienstag, 09.05.2017, fiel das erste Urteil zum Vorwurf des Hausfriedensbruches vor dem Amtsgericht Erkelenz gegenüber Aktivist*innen, die während der Ende Gelände Aktionen 2015 auf Gelände der RWE Power AG gewesen sein sollen; es lautete auf Freispruch. Bereits seit Monaten erfolgt strafrechtliche Verfolgung gegen Aktivist*innen von Ende Gelände 2015. Wie sich der gestrige Urteilsspruch auf die zahlreichen noch anhängigen Verfahren auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Im Laufe des Prozesses am gestrigen Dienstag konnte vor allem durch die Aussage eines RWE-Mitarbeiters nachgewiesen werden, dass die Befriedung des Tagebaus Garzweiler nicht vollständig gegeben ist. Dies wäre jedoch juristisch eine notwendige Voraussetzung für einen Hausfriedensbruch. Für die kommenden Wochen sind zahlreiche weitere Prozesse auch zum Vorwurf Hausfriedensbruch am Amtsgericht Grevenbroich angesetzt.

"Für uns wäre logische Konsequenz, dass auch alle anderen Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs nun durch RWE zurückgenommen werden und es keine weiteren Verhandlungen gibt. Die verantwortliche Richterin in Grevenbroich hingegen scheint eine andere Auffassung zu haben: nicht nur hat sie die anstehenden Termine sehr kurzfristig angesetzt; sie hat auch für jeden Fall nur eine halbe Stunde eingeplant. Das wird jedoch nur reichen, wenn sie sich dem Kollegen aus Erkelenz anschließt und freispricht", so Joachim Hesse von Ende Gelände.

Bereits vor etwa einem Monat wurde vor dem Amtsgericht Erkelenz eine Aktivistin von Ende Gelände freigesprochen. Nachdem zunächst wegen angeblichen Landfriedensbruchs verhandelt wurde, wurde dieser Vorwurf aufgrund von mangelnder Beweislast umgewandelt. Die neue Anklage lautete auf Mitführen von Schutzbewaffnung in Form eines Strohsackes. Jedoch konnte auch hier ein widerrechtliches Verhalten der Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

"Bisher erweisen sich die Aktionen von Ende Gelände 2015 als strafrechtlich nicht verfolgbar. Wir wissen, dass Widerstand gegen den Abbau und die Verstromung von Braunkohle legitim ist; dass uns nun auch die Gerichte Recht geben, freut uns natürlich. Umso unfassbarer ist, dass RWE Zivilklagen gegen Aktivist*innen anstrebt; wo doch das vermeintliche Vergehen strafrechtlich absolut nicht zu ahnden ist. Auf dieses Unrecht sollte der Gesetzgeber vielleicht mal ein Auge werfen, anstatt zuzulassen, dass RWE weiterhin Klima, landwirtschaftliche Flächen und nicht zuletzt den Wohnraum tausender Menschen zerstört", so Hesse weiter.

*

Quelle:
Kampagne "Ende Gelände - Kohlebagger stoppen, Klima schützen!"
E-Mail: presse@ende-gelaende.org
Internet: https://www.ende-gelaende.org/de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang