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MELDUNG/479: Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade um 22 Uhr abschalten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Dezember 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade um 22 Uhr abschalten


Berlin (DAV). Weihnachtsdekoration gehört zum Advent und zu Weihnachten einfach dazu. Bei der Weihnachtsbeleuchtung an der Hausfassade ist allerdings nicht alles erlaubt: Die Nachbarn dürfen von zu heller Beleuchtung nicht gestört werden. Wenn es um den Weihnachtsbaum geht, drohen rechtliche Fallstricke hingegen bei Besorgung und Transport. So muss der Baum im Auto gut gesichert sein. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).

Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade: Was ist erlaubt?

Viele Mieter, Wohnungs- oder Hauseigentümer beleuchten ihr Zuhause vor Weihnachten - auch von außen. Manche nur mit einer Lichterkette, andere mit blinkenden Lichtskulpturen und Installationen, die sich um das ganze Gebäude ziehen. Ist das erlaubt? In der Regel ja: "Jeder hat grundsätzlich das Recht, seine Wohnung weihnachtlich zu beleuchten", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.

Allerdings dürfe die Beleuchtung nicht so hell sein, dass sie die Nachbarn stört. Aus Rücksicht sollten Mieter und Eigentümer ihre Dekoration spätestens um 22 Uhr abschalten. Wer als Mieter Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade oder im Garten anbringen möchte, sollte vorab den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Darf ich im Wald einen Weihnachtsbaum schlagen?

Auch innerhalb der Wohnung darf eine festliche Dekoration für die meisten nicht fehlen. Das Wichtigste: der Weihnachtsbaum. Doch woher nehmen? Auf jeden Fall nicht einfach aus dem Wald. Bevor man dort einen Baum schlägt, muss man die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Wer der Eigentümer ist, erfährt man beim Forstamt. "Ohne Erlaubnis im Wald einen Baum zu schlagen gilt als Sachbeschädigung oder Diebstahl", warnt der Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Es drohe eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Wie muss man einen Weihnachtsbaum im Auto transportieren?

Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause bringt, muss ihn gut sichern. Je nachdem, wie groß Baum und Auto sind, muss die Tanne mit einem Dachgepäckträger auf dem Dach oder im geöffneten Kofferraum transportiert werden. In diesem Fall ist es wichtig, den Baum mit einer roten Fahne oder einem roten Licht für die anderen Autofahrer kenntlich zu machen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 51/16 vom 14. Dezember 2016
Pressetipps der Deutschen Anwaltauskunft zu Weihnachten und Silvester
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

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