Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/423: Wer im Internet bewertet, haftet auch dafür (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. März 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Wer im Internet bewertet, haftet auch dafür
Restaurants und Hotels wehren sich erfolgreich gegen böse Kritiken


Berlin (DAV). Über eine Million Mensch besuchen jeden Tag Bewertungsportale im Internet. Die Bewertung ist für Hotels und Restaurants Segen und Fluch zugleich. Nicht immer entsprechen die Kommentare auch tatsächlich der Wahrheit. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die rechtlichen Bedingungen für Bewertungen im Internet und wie man damit verfahren sollte.

Nutzer dürfen und sollen bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. "Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. "Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden", so Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autors muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 18. März 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang