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MELDUNG/348: Der Zugang zu menschenrechtsrelevanten Urteilen muss verbessert werden (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 15. Dezember 2014

"Der Zugang zu menschenrechtsrelevanten Urteilen muss verbessert werden" - Institut startet Rechtsprechungsdatenbank "ius menschenrechte"



Berlin - "Der Zugang zu menschenrechtsrelevanten Informationen muss verbessert werden", fordert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Denn innerstaatliches Recht sei im Licht der Menschenrechte auszulegen. Bislang könnten sich Juristinnen und Juristen nur unzureichend über europäische und internationale Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz informieren, da diese Verfahren von den großen kommerziellen Rechtsprechungsdatenbanken nicht oder nur ungenügend berücksichtigt würden. Dies, obwohl die Bedeutung der europäischen und internationalen Rechtsprechung für die deutsche Rechtspraxis wachse, so Rudolf.

Aus diesem Grund hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Rechtsprechungsdatenbank "ius menschenrechte" entwickelt. Die erste deutschsprachige Datenbank zu menschenrechtsrelevanten Urteilen enthält ausgewählte Entscheidungen insbesondere internationaler Gremien wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und der UN-Fachausschüsse der Menschenrechtsabkommen.

Die Entscheidungen sind auf Deutsch zusammengefasst und können im Volltext als PDF (vorwiegend auf Englisch) heruntergeladen werden. Die Datenbank enthält derzeit im Schwerpunkt Entscheidungen zu den Themen Diskriminierungsschutz, Geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel und Behinderung. "ius menschenrechte" richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Mitarbeitende von Verbänden und Beratungsstellen sowie an die (Fach)Öffentlichkeit. Die Datenbank wird kontinuierlich ausgebaut und um weitere Themen der Institutsarbeit ergänzt.

"Die Datenbank will dazu beitragen, dass Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender schnell und umfassend Argumentationshilfen für ihre Verfahren finden", erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. "ius menschenrechte" erleichtere die Suche nach menschenrechtsrelevanten Urteilen - auch von deutschen Gerichten - und mache mit den Spruchkörpern internationaler Gerichte und Ausschüsse vertraut.


Die Datenbank "ius menschenrechte" ist Teil des Themenschwerpunkts "Rechte haben - Recht bekommen". Mit dem Themenschwerpunkt möchte das Institut in den nächsten zwei Jahren bundesweit Diskussionen zum Zugang zum Recht als Menschenrecht anstoßen. "ius menschenrechte" wurde im Rahmen des Projekts "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts entwickelt. Das Projekt "Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt" (2012-2014) wird im Rahmen des Bundesprogramms "XENOS - Integration und Vielfalt" durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

"ius menschenrechte"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/rechtsprechungsdatenbank-ius-menschenrechte.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2014